Rechtsanwalt Christian Luber

80469, München
Experte
Experte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
09.01.2018

OLG Hamm bejaht Leistungspflicht der Gebäudeversicherung auch bei fehlender unmittelbarer Sturmeinwirkung

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.09.2017 die Leistungspflicht einer Gebäudeversicherung auch für den Fall bejaht, dass aufgrund eines Sturms Gegenstände auch erst Tage nach dem Sturm auf das Gebäude fallen.


Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 25.09.2017, Az. 6 U 191/15 klargestellt, dass für die Eintrittspflicht der Sturmversicherung bereits eine Mitursächlichkeit des Sturms für den Schaden genügt. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.


Im dortigen Verfahren hatte die beklagte Gebäudeversicherung Leistungen aus der Sturmversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass es an dem Unmittelbarkeitskriterium fehle. Denn zu dem Schaden in dem Jahr 2010 kam es erst, als ein Baum sechs Tage nach einem Sturm auf das versicherte Gebäude stürzte. 

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die Versicherung gleichwohl zur Leistungspflicht und begründete das Urteil damit, dass die streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen VGB 88 gerade dieses Unmittelbarkeitskriterium nicht beinhalten. Somit liege auch dann ein Versicherungsfall vor, wenn ein Sturm herrschte, der Sturm den Baum entwurzelt habe und der Baum auch erst später auf das Gebäude stürzte. Der Sturm sei somit kausal für den Schaden. Dass der Sturz des Baums nicht zeitlich unmittelbar erfolgte, sei unproblematisch.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Urteil zeigt, dass die Gerichte die Hürden für die Versicherungsnehmer niedrig anlegen. Denn das Gericht hat die Versicherungsbedingungen aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausgelegt. Nach Ansicht des Gerichts darf dieser die Klausel so verstehen, dass ein zeitlich unmittelbares Zusammenwirken von Sturm und Schaden nicht notwendig sind.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

Kontakt

 

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com