Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
26.10.2025

Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt fünfstelligen Vergleichsbetrag an Versicherungsnehmer wegen Berufsunfähigkeit

Die Nürnberger Lebensversicherung AG hat im Gerichtsverfahren nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Kranführer einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Der Versicherungsnehmer verletzte sich im Jahr 2023 an der rechten Hand schwer und konnte seine Finger trotz langer Heilmaßnahmen kaum mehr belasten. Entsprechend dankbar war er, dass er über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügte und stellte dort einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.

Ablehnung der Berufsunfähigkeit

Umso größer war die Enttäuschung, als die Nürnberger die Berufsunfähigkeit nicht anerkannte. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit vorliegen. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingeleitet.

Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung

In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht sehr konstruktiv die Vergleichsgespräche moderiert, so dass schließlich eine Einigung mit der Gegenseite gefunden wurde. „Für unseren Mandanten ist es erfreulich, dass so zeitnah eine Einigung gefunden werden konnte und er sich nun weiter auf seine Genesung konzentrieren kann. Er muss nun kein jahrelanges Gerichtsverfahren durchstehen. Und auch wir als Rechtsanwälte sind glücklich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem zügigen Erfolg geführt hat und wir unserem Mandanten helfen konnten.“