Rechtsanwalt Christian Luber

80469, München
Experte
Experte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
31.01.2020

Landgericht Konstanz: Württembergische zahlt aus Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Württembergische Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Bankangestellten einen hohen Vergleichsbetrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Unsere Mandantin, die von Beruf Bankangestellte ist, erkrankte im Jahr 2016 an einem Bandscheibenvorfall und musste ihren Beruf in der Folge aufgeben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Württembergischen Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Württembergische Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern den Vertrag auch noch wegen arglistiger Täuschung anfocht und dies mit der Nichtangabe von Vorerkrankungen begründete.

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Denn die Versicherungsnehmerin erklärte gegenüber Rechtsanwalt Luber glaubhaft, dass die im Streit stehenden Vorerkrankungen entweder nicht bestanden oder sie diese bei Antragstellung schlicht vergessen hatte. „Andererseits war das Risiko eines Prozessverlusts aber gleichwohl vorhanden, weil Gerichte regelmäßig ab einer bestimmten Anzahl von verschwiegenen Vorerkrankungen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Versicherungsnehmer haben. Wir vereinbarten daher, das Verfahren einzuleiten, zugleich aber die Möglichkeit einer Einigung nicht unberücksichtigt zu lassen“, so Rechtsanwalt Christian Luber.

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Konstanz eingeleitet. In der mündlichen Verhandlung gab das Gericht nach zwei Beweisaufnahmen allerdings zu bedenken, dass angesichts der Vielzahl der verschwiegenen Erkrankungen und Behandlungen durchaus eine arglistige Täuschung naheliegen könnte. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe einer mehrjährigen Berufsunfähigkeitsrente. „Für unsere Mandantin stellt dieser Vergleich, auch, wenn das Maximalziel nicht erreicht wurde, einen positiven Ausgang dar. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zu einem Erfolg führt. Es zeigt auch, dass die Leistungsablehnungen von Versicherungen regelmäßig angreifbar sind und man für die Mandantschaft ein positives Ergebnis erreichen kann“, freut sich der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., abschließend.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

Kontakt

 

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com