Rechtsanwalt Christian Luber

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Experte
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
21.01.2020

LG München I: Bayerischer Versicherungsverband verweigert trotz Sachverständigengutachten und 50-jährigem Bestehen des Unfall-Versicherungsvertrags Vergleichszahlung i.H.v. € 1.677,- an Versicherungsnehmer

Der Bayerische Versicherungsverband verweigert in einem Verfahren vor dem Landgericht München I eine Vergleichszahlung i.H.v. € 1.677,-, obwohl ein gerichtlich bestellter Sachverständiger einen Invaliditätsgrad in entsprechender Höhe festgestellt, das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und der Versicherungsnehmer seit 50 Jahren bei dem Bayerischen Versicherungsverband versichert ist.

Unser Mandant erlitt im Frühjahr 2017 bei Gartenarbeiten einen Unfall. Hierbei zog er sich eine Supraspinatussehnen-Ruptur zu. Unser Mandant stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei seiner Unfallversicherung. Nachdem der Bayerische Versicherungsverband unseren Mandanten in der Folge gutachterlich untersuchen ließ, lehnte er eine Zahlung schließlich ab und begründete dies mit einer fehlenden Kausalität, da nach Ansicht der Versicherung der Unfall nicht ursächlich für die Verletzung sei.

Der Betroffene bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Da der Bayerische Versicherungsverband außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage beim Landgericht München I eingereicht.

In der mündlichen Verhandlung wies das Gericht darauf hin, dass die klägerischen Ansprüche zutreffend dargelegt und begründet worden waren. Sofern der gerichtlich zu bestellende Sachverständige die Erkrankung und die Kausalität bejahen sollte, würde der Kläger in dem Verfahren obsiegen. Obwohl die Richterin insbesondere auch angesichts der niedrigen Versicherungssumme in der Folge einen Vergleich empfahl, bestand der Bayerische Versicherungsverband auf einer Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige bestätigte sowohl Invalidität als auch Unfallkausalität. „Das Gericht schlug daher eine konkrete Vergleichszahlung vor und begründete diese ausführlich. Unser Mandant stimmte dem Vorschlag umgehend zu,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. Nicht so aber der Bayerische Versicherungsverband. Es wird daher erneut ein Beweistermin mit Anhörung des Sachverständigen erfolgen. Die Kosten hierfür betragen allein ein Drittel der Vergleichssumme. „Wir akzeptieren selbstverständlich die Prozessstrategie der Gegenseite. Aber sowohl unter wirtschaftlichen als auch aus Imagegründen erachten wir die Vorgehensweise des Bayerischen Versicherungsverband für fraglich. Was soll denn ein künftiger Interessent an einer Versicherung von einer solchen Handlungsweise des Versicherers halten? Selbst, wenn sich die Versicherung trotz des Gutachtens des renommierten Sachverständigen im Recht sehen sollte, kann es doch auch in Hinblick auf eine positive Außendarstellung nie falsch sein, einmal nicht bis zum bitteren Ende auf seinem Recht zu bestehen.“

Rechtsanwalt Luber geht davon aus, dass der Sachverständige bei seiner Einschätzung verbleiben wird und daher der Versicherungsnehmer das Verfahren anteilig gewinnen wird. Ob der Bayerische Versicherungsverband dann auch noch in Berufung geht, bleibt abzuwarten.  

 

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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