Rechtsanwalt Christian Luber

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Experte
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
14.11.2017

HUK-Coburg verweigert Berufsunfähigkeitsrente wegen vorgeblicher arglistiger Täuschung trotz positivem Gerichtsgutachten

Die HUK-Coburg Versicherung verweigert einer Versicherungsnehmerin die Berufsunfähigkeitsrente, obwohl ein gerichtlich bestellter Sachverständiger die volle Berufsunfähigkeit bestätigt hat. Die Ablehnung wird mit einer vorgeblichen arglistigen Täuschung begründet.

Die Versicherungsnehmerin hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HUK-Coburg Versicherung abgeschlossen. Bei Beantwortung der Gesundheitsfragen unterließ sie es, Ohrgeräusche, die nach Antragstellung als Tinnitus diagnostiziert wurden, und deren ärztliche Behandlung anzugeben. Als die Versicherungsnehmerin einige Jahre später wegen einer anderen Erkrankung berufsunfähig wurde, verweigerte die HUK-Coburg die Leistung und erklärte die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Die Versicherungsnehmerin reichte daraufhin Klage beim Landgericht Düsseldorf ein. Im Laufe des Verfahrens wurde die Versicherungsnehmerin vom einem gerichtlich bestellten Sachverständigen begutachtet, der die Berufsunfähigkeit der Klägerin vollumfänglich bestätigte. Gleichwohl wurde die Klage in der Folge von einem Einzelrichter des Landgerichts Düsseldorf unter Bezugnahme auf die Nichtangabe des Tinnitus abgewiesen. Die Klägerin übertrug daraufhin der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft das Mandat für das Berufungsverfahren.

Nach Prüfung des Rechtsstreits gelangte Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht zu dem Ergebnis, dass das Urteil des Landgerichts fehlerhaft sein dürfte. „Denn unsere Mandantin hat bei ihrer Anhörung plausibel dargelegt, dass sie aufgrund einer vorherigen schweren Erkrankung davon ausging, dass die Ohrgeräusche keine eigenständige Erkrankung, sondern lediglich eine Begleiterscheinung einer Viruserkrankung war“, erläutert Rechtsanwältin Pratsch. Das Landgericht hätte daher zu der Bewertung gelangen müssen, dass es der HUK-Coburg Versicherung angesichts der Aussage der Versicherungsnehmerin nicht gelungen ist, den Strengbeweis der arglistigen Täuschung zu führen.

„Unabhängig hiervon halten wir die Vorgehensweise der HUK-Coburg, unserer Mandantin trotz Bestätigung der Berufsunfähigkeit durch einen gerichtlich bestellten Gutachter die Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern, auch unter moralischen Gesichtspunkten für fragwürdig. Denn unsere Mandantin hatte glaubhaft dargelegt, dass sie die Versicherung keinesfalls täuschen wollte. Auch stand die damals unterlassene Angabe des Tinnitus mit der jetzigen zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung in keinerlei Zusammenhang. Und schließlich erklärte die HUK-Coburg selbst im Laufe des Verfahrens, dass sie unsere Mandantin auch bei Kenntnis von dem Tinnitus versichert und lediglich die Prämie erhöht hätte. Sich nun auf die Rechtsposition der vorgeblichen arglistigen Täuschung zurückzuziehen und sich die rechtsfehlerhafte Bearbeitung des Landgerichts zu Nutze zu machen, wird der sozialen Verantwortung einer angesehenen Versicherung wie der HUK-Coburg nach unserer Einschätzung nicht gerecht. Wir sind gleichwohl zuversichtlich, ein positives Ergebnis für unsere Mandantin herbeiführen zu können.“

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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