Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
14.12.2017

Dialog Lebensversicherung verweigert Zahlung aus Lebensversicherung an Sohn einer ertrunkenen Mutter

Die Dialog Lebensversicherung (DBV) hat dem Erben die Todesfallleistung verweigert, nachdem dessen Mutter in der Badewanne ertrunken war.

Unser Mandant, Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung, die seine Mutter abgeschlossen hatte, wandte sich im Jahr 2015 an die Dialog Lebensversicherung und bat um Auszahlung der Todesfallsumme i.H.v. € 50.000,00. Begründet wurde dieser Antrag mit dem Versterben der Mutter des Bezugsberechtigten.

Die Dialog Lebensversicherung ließ sich die Unterlagen zu den Todesumständen zukommen und lehnte daraufhin die Leistung mit der Begründung ab, dass die versicherte Person Suizid begangen habe. Dies hatten auch sowohl der Notarzt als auch der ermittelnde Polizeibeamte bestätigt. „Dies war zwar zutreffend. Denn in der Tat verstarb die Mutter unseres Mandanten in der Badewanne ihrer Wohnung. Auch gab es Indizien für einen Suizid, weil die versicherte Person versucht hatte, sich die Pulsadern aufzuschneiden“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Allerdings ergab das Todesermittlungsgutachten der Rechtsmedizin, das die zuständige Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, ein anderes Bild. Demnach kam es zwar aufgrund der Schnitte an den Pulsadern zu einem Blutverlust. Dieser war aber nicht tödlich. Die Todesursache war vielmehr ein Ertrinken in der Badewanne“. Der Rechtsmediziner wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ein allein willensgesteuertes Ertrinken in der Badewanne in der Regel nicht möglich sei und veranlasste daher ein chemisch-toxikologisches Zusatzgutachten. Dieses fiel negativ aus, was bedeutete, dass die Mutter unseres Mandanten zum Todeszeitpunkt weder Alkohol noch Medikamente oder illegale Drogen im Blut hatte.

„Die einzig zulässige Schlussfolgerung kann daher eigentlich nur sein, dass die versicherte Person aufgrund eines Unfalls verstorben ist“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Folgerichtig leistete auch die Unfallversicherung unproblematisch wegen eines festgestellten Unfalls.“

Nicht so die Dialog Lebensversicherung. Diese lehnte die Kostenübernahme kategorisch ab.  Die Familie der Verstorbenen konnte diese Ablehnung nicht nachvollziehen und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner der Kanzlei. „Denn selbst, wenn man davon ausgehen sollte, dass Indizien für einen Suizid bestanden, führt dies gleichwohl nicht zu einem Leistungsverweigerungsrecht der Versicherung. Zu berücksichtigten ist vielmehr, dass die Dialog Lebensversicherung darlegen und beweisen muss, dass die Versicherte Suizid begangen hat.  Dies dürfte ihr nach unserer Einschätzung wohl kaum gelingen, wenn man bedenkt, dass das Todesermittlungsgutachten einen Tod durch Ertrinken feststellt und die Verstorbene keinerlei Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen im Blut hatte.“

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft werden daher das Mandat übernehmen. „Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit bereits außergerichtlich zu einer Einigung führen zu können, sind aber im Zweifel auch bereit, die Leistungsverpflichtung gerichtlich klären zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Luber.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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