Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
27.06.2017

Basler Lebensversicherung AG: Anfechtung der BU-Versicherung wegen Nichtangabe von Albträumen

Die Basler Lebensversicherung hat bei einem Versicherungsnehmer die bestehende Berufungsunfähigkeitsversicherung angefochten, weil dieser bei den Gesundheitsfragen seine Albträume nicht angegeben hatte.

Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Zusatzschutz bei der Basler Lebensversicherung AG abgeschlossen. Im März 2017 stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Die Basler Lebensversicherung holte daraufhin ärztliche Atteste ein und erhielt hierbei die Information, dass unser Mandant gegenüber seinen behandelnden Ärzten von unangenehmen Träumen berichtet hatte. Dies nahm die Basler Versicherung zum Anlass, den Versicherungsantrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

„Diese Vorgehensweise stellt nach unserer Einschätzung einen besonders krassen Fall des Versuchs, sich der Leistungspflicht zu entziehen, dar. Bei unseren Mandaten haben wir zwar regelmäßig Rücktritte der Versicherungen wegen vorgeblichen Falschantworten der Versicherungsnehmer bei den Gesundheitsfragen. Dass aber eine Versicherung wegen der Nichtangabe von Träumen den Versicherungsvertrag wegen arglistiger (!) Täuschung anficht, ist doch eher ungewöhnlich“, wundert sich Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Wir halten die Begründung der Basler Versicherung auch für abwegig und sind daher zuversichtlich, bereits im außergerichtlichen Verfahren zu einer Einigung zu gelangen.“  Entscheidend hierbei ist weniger die Frage, ob ein Albtraum überhaupt eine Beschwerde oder Krankheit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. „Bereits dies halten wir für falsch, da auf Basis dieses Verständnisses dann nahezu jeder Mensch eine psychische Störung aufweisen würde“, erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ebenfalls Partner von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte. „Denn spätestens an der Arglist bzw. dem Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit, dürfte die Versicherung scheitern. Denn wir halten es für absolut lebensfremd, dass ein Versicherungsnehmer wissen soll, dass ´unangenehme Träume` gegenüber der Versicherung anzeigepflichtig sind.“

 L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Basler Lebensversicherung AG aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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