Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
27.07.2017

BGH: Ersatz der Stornokosten durch Reiseversicherung auch bei fehlender Geldleistungspflicht durch den Versicherungsnehmer

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.06.2017, Az. IV ZR 161/16, entschieden, dass Reiseversicherungen auch dann die Stornokosten ersetzen müssen, wenn keine Geldleistungspflicht durch den Versicherungsnehmer im Falle des Rücktritts besteht.

 

Dem Verfahren lag das Begehr einer Erbin zugrunde, die aus übergangenem Recht ihres verstorbenen Mannes Ansprüche aus einer Reiserücktrittsversicherung geltend machte. Der Versicherungsnehmer hatte 2014 wegen einer Erkrankung die Nutzung einer Ferienwohnung storniert. Für die Stornierung stellte die Gesellschaft eine Stornierungsgebühr in Rechnung. Zudem machte die Gesellschaft einen Verlust von Wohnpunkten geltend. Dies deswegen, weil der Ehemann der Klägerin Aktionär dieser Gesellschaft, die Wohnrechte in Ferienanlagen anbot, war. Je Aktie erfolgte hierbei eine jährliche Gutschrift an Wohnpunkten, die das Anrecht vermittelten, nach einem vorgegebenen Punktesystem Urlaub in den jeweils verfügbaren Ferienanlagen der Gesellschaft zu verbringen.

 

Nachdem das Amtsgericht und Landgericht Köln die Klage jeweils abwiesen, hob der Bundesgerichtshof die Urteile nun auf. Begründet wurde dies von dem BGH damit, dass aus den Versicherungsbedingungen nicht zu erkennen war, dass die Reiserücktrittsversicherung als Kosten der Stornierung nur Geldzahlungen ersetze. Aus dem verwendeten Begriff des Bezahlens könne der Versicherungsnehmer nicht ableiten, dass hiermit nur Geldzahlungen und nicht beispielsweise auch der Abzug von Wohnpunkten gemeint seien.

 

„Dieses Urteil dürfte zwar in seiner Konkretheit nur für relativ wenige Versicherte von Interesse sein“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Von größerer Bedeutung ist aber, dass der Bundesgerichtshof erneut festgestellt hat, dass die Versicherungsbedingungen aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers und nicht aus der der Versicherung auszulegen sind. Diese versichertenfreundliche Rechtsprechung stellt daher immer wieder die Basis dar, um auch in Verfahren zu Erfolgen zu gelangen, die wie hier eigentlich eher nur geringe Erfolgsaussichten versprechen“.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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