Rechtsanwältin Stephanie Boer-Nießing

Kanzlei Boer-Nießing
30900, Wedemark

Lebenslauf

Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse

Kontaktdaten

E-Mail
email@boer-niessing.de
Telefon
05130/378612

Berufslaufbahn

Rechtsanwältin als Inhaber
seit 03/1995
Kanzlei Boer-Nießing
Karrierestufe: Rechtsanwalt
Branche: Rechtsberatung
Organisation: Selbstständig

Impressum

Impressum dieses Profils:

Kanzlei Boer-Nießing
Rechtsanwältin Stephanie Boer-Nießing
Wedemarkstraße 79
30900 Wedemark

Telefon: 05130 37 86 12
Telefax: 05130 37 86 43
Email: email@boer-niessing.de

Umsatzsteuer-IDNr.: DE172035402

Gesetzliche Berufsbezeichnung, Verleihung, Aufsichtsbehörde

Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin
zugelassen von der RAK Celle für die Bundesrepublik Deutschland

Zulassungs- und berufsrechtliche Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Celle
Bahnhofstraße 5, 29221 Celle
Telefon 05141 92820

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten für Frau Rechtsanwältin Boer-Nießing die nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen, die Sie im Einzelnen hier einsehen können:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht die Möglichkeit eines Antrages auf außergerichtliche Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Celle oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Preisangabe

Soweit vor Erbringung der Dienstleistung nicht hinsichtlich Inhalt und Umfang des Mandates sowie der für den Mandanten entstehenden Kosten eine schriftliche Honorarvereinbarung nach den gesetzlichen Bestimmungen geschlossen würde, aus der sich der Preis der Dienstleistung ergibt, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das RVG unterscheidet je nach Verfahrensart nach Rahmengebühren und Festgebühren. Grundlegend ist in der Regel der Streitwert der Tätigkeit, da das RVG die Gebühren nach dem Streitwert staffelt. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.

Haftung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Frau Rechtsanwältin Stephanie Boer-Nießing unterhält für in der Bundesrepublik Deutschland ausgebübte Tätigkeiten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Victoria Versicherungs AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.