Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke

Rolf Jürgen Franke
12305, Berlin-Lichtenrade
28.06.2020

Vorläufiges Tätigkeitsverbot für Wirecard-Dienstleistungs-Tochter WDCS

Zum 26. Juni 2020 , 12.00 Uhr, ordnete die britische Finanzdienstaufsicht FCA die vorläufige Einstellung der Tätigkeit der Wirecard Solutions Limited (WDCS), einer Tochter der Wirecard AG, an. Dies wirkt sich bei allen Banken und Institutionen aus, die Dienstleistungen dieser Gesellschaft aus, die, soweit ersichtlich, vorwiegend, aber nicht ausschließlich, auf dem Gebiet der prepaid-Kreditkarten tätig war. Die Einzelheiten:


Vorläufiges Tätigkeitsverbot für die Wirecard AG Tochtergesellschaft


Wirecard Card Solutions Limited

angeordnet non der FCA Financial Conduct Authority (Finanzdienstleistungsregister)


Die FCA reguliert und überwacht das Verhalten von mehr als 50.000 Unternehmen in Großbritannien, die sowohl britischen als auch internationalen Kunden Finanzprodukte und -dienstleistungen anbieten. Die PRA ist verantwortlich für die "Aufsichtsregulierung" und Aufsicht über Banken, Bausparkassen, Kreditgenossenschaften, Versicherer und große Wertpapierfirmen.Die FCA regelt auch die Aufsichtsstandards von Unternehmen, die nicht unter die PRA fallen.

Die Anordnungen:


Anforderungen sind Regeln, die an das Unternehmen gestellt werden und für alle Finanzdienstleistungsaktivitäten gelten, die es betreiben kann.


  Institution, AIS oder PIS auf unbestimmte Zeit zu unterlassen


Muss den Anforderungen in Vorschrift 78A (2) (b) der Electronic Money Regulations 2011 entsprechen, um auf unbestimmte Zeit keine Kontoinformationsdienste oder Zahlungsinitiierungsdienste bereitzustellen


Stellen Sie alle regulierten Aktivitäten und Vermögensanforderungen zum 26. Juni 2020 ein


1) Wirecard darf ohne die schriftliche Zustimmung der Behörde kein elektronisches Geld ausgeben oder Gelder akzeptieren, die für die Ausgabe von elektronischem Geld in Betracht gezogen werden.

2) Gelder, die Wirecard entgegen der Anforderung 1) erhält, müssen unverzüglich an den Kunden zurückgesandt werden.

3) Wirecard darf ohne die schriftliche Zustimmung der Behörde oder um diese Anforderungen zu erfüllen, keine Zahlungsdienste ausführen (wie in Regel 2 (1) der Zahlungsdienstordnung 2017 definiert).

4) Bis zum 26. Juni 2020 um 12 Uhr nachmittags muss Wirecard an prominenter Stelle auf ihrer Website einen Hinweis darauf anbringen, dass es nicht mehr erlaubt ist, elektronisches Geld auszugeben oder reglementierte Zahlungsdienste durchzuführen. Der Wortlaut und das Format dieses Hinweises muss vor der Veröffentlichung auf der Website von der zuständigen Behörde genehmigt werden.


5) Wirecard muss alle Bücher und Aufzeichnungen sichern und alle Informationen und Systeme, die sich auf elektronisches Geld und regulierte Zahlungsdienste beziehen, aufbewahren und in einer Form und an einem Ort innerhalb des Vereinigten Königreichs aufbewahren, die der Behörde bis zum 29. Juni 2020 um 12 Uhr schriftlich mitgeteilt werden, so dass sie der Behörde oder einem von der Behörde benannten Mitarbeiter auf deren Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.


6) Wirecard muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gelder angemessen auf ausgewiesenen Konten bei Kreditinstituten, die von der Pru-dential Regulation Authority im Vereinigten Königreich autorisiert sind, verwahrt werden.


7) Bis zum 26. Juni 2020 um 12.00 Uhr muss Wirecard der Behörde Einzelheiten zu allen Sicherungskonten, auf denen Relevante Gelder gehalten werden, sowie Nachweise über die zur Einhaltung des vorstehenden Absatzes 6) unternommenen Schritte vorlegen.


8) Wirecard muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass alle anderen Gelder, die von Wirecard im Ausland bei Banken gehalten werden, auf Konten bei Kreditinstituten überwiesen werden, die von der Prudential Regulation Authority im Vereinigten Königreich zugelassen sind.


Quellen:




Text auf der Homepage von WDCS: 

Wirecard Card Solutions Limited ( WDCS ) hat die Ausgabe von elektronischem Geld, die Ausgabe von Karten und den Erwerb von Geschäften mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres vorübergehend eingestellt. Einige dieser Suspensionen gelten auch für unsere Vertreter und Händler. Die Aussetzung wurde eingeführt, nachdem die Financial Conduct Authority ( FCA ) Anforderungen an WDCS gestellt hatte . Weitere Einzelheiten zu den auferlegten Anforderungen finden Sie im FCA-Register. WDCS arbeitet hart daran, die Schritte einzurichten, mit denen die Aussetzung aufgehoben werden kann, damit das Geschäft wie gewohnt fortgesetzt werden kann. Wir werden so bald wie möglich weitere Updates auf unserer Website bereitstellen.