Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke

Rolf Jürgen Franke
12305, Berlin-Lichtenrade
23.02.2011

Regelung von DE-Mail-Diensten im Innenausschuss mit leichten Änderungen akzeptiert

Heute im Bundestag berichtet:  "Innenausschuss gibt grünes Licht für Gesetz zur "Regelung von De-Mail-Diensten" Der Innenausschuss hat den Weg zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die ”Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste im Internet“ frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und FDP billigte das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3630) in modifizierter Fassung. Das Bundestagsplenum will sich am Donnerstag abschließend mit dem Gesetzesvorhaben befassen.

Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, soll mit den De-Mail-Diensten eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur eingeführt werden, ”die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet“. De-Mail-Dienste akkreditierter Diensteanbieter ermöglichen den Angaben zufolge im elektronischen Geschäftsverkehr ”sichere Kommunikationslösungen, bei denen sich die Teilnehmer der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und der Identität ihrer Kommunikationspartner hinreichend sicher sein können“. Zudem würden die Möglichkeiten verbessert, die Authentizität von Willenserklärungen in elektronischen Geschäftsprozessen zu beweisen und Erklärungen nachweisbar zustellen zu können.

Mit dem Gesetzentwurf werden unter anderem ein Akkreditierungsverfahren für Diensteanbieter von De-Mail-Diensten sowie eine Aufsicht über die akkreditierten Diensteanbieter eingeführt und zudem die Pflichtdienste für ein De-Mail-Angebot bestimmt. So soll etwa als Diensteanbieter nur akkreditiert werden können, wer ”bei der Gestaltung und dem Betrieb der De-Mail-Dienste die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt“ und unter anderem eine ”geeignete Deckungsvorsorge trifft, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachzukommen“.

Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit nahm der Innenausschuss einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag zu dem Regierungsentwurf an. Danach soll unter anderem im Rahmen einer Evaluierung auch geprüft werden, ob ”gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung der Kommunikation per De-Mail zwischen Verbrauchern und Unternehmen“ notwendig sind.

Die CDU/CSU-Fraktion wertete die Vorlage als gutes und auf die Verbraucher zugeschnittenes Gesetz, das De-Mail zu einem Massenverfahren werden lassen könne. Sie verwies darauf, dass es bei De-Mail eine sogenannte Transportverschlüsselung der Daten geben solle. Wer wolle, könne optional auch eine ”Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ nutzen, was für den Nutzer allerdings mit höherem Aufwand verbunden sei. Auch die FDP-Fraktion betonte, wenn ein Benutzer eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wolle, ”geht das“.

Die SPD-Fraktion bezweifelte, dass das Projekt De-Mail mit dem Gesetz hinreichend Akzeptanz beim Verbraucher finden wird. Auch auf einer Sachverständigen-Anhörung zu dem Entwurf hätten Experten die Verbraucherfreundlichkeit kritisch gesehen. Die Fraktion Die Linke warf die Frage auf, warum nicht mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der höchste Sicherheitsstandard gewählt werde, sondern stattdessen der zweithöchste. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnte in diesem Zusammenhang vor einem Akzeptanzproblem für De-Mail. "