Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke

Rolf Jürgen Franke
12305, Berlin-Lichtenrade
18.04.2011

Baulastenverzeichnis in Berlin

Gerade im Amtsblatt für Berlin vom 15.04.2011 veröffentlicht: Ausführungsvorschriften zu § 82 der Bauordnung für Berlin, nämlich die Regelung der Einzelheiten über das bei der Bauaufsichtsbehörde (Bezirksämter) zu führende Baulastenverzeichnis, in dem für jedes Grundstück, das mit einer Baulast belegt ist, ein Baulastenblatt - Loseblattform im Format DinA4, das mehrere Seiten umfassen kann, geführt wird. Ein Baulastenblatt wird angelegt, sobald eine erste Eintragung zu erfolgen hat. Bei Grundstücken ohne Baulasten wird auch kein Baulastenblatt angelegt. Baulasten können z.B. sein: Beschränkungen über das Maß der Bebauung, Nachbarbaung (Anbaupflicht an Grenzbebauung), Einhaltung besonderer Abstandflächen, Ausweisung von Kinderspielplatzflächen, gemeinsame Brandwand für verschiedene Gebäude, einzige Erschließungsmöglichkeit für Grundstück über ein Nachbargrundstück, Standplatz für Müllgefäße oder Regelung von Fensteröffnungen in Brandwänden. Einzelheiten mit Mustern hier.