Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke

Rolf Jürgen Franke
12305, Berlin-Lichtenrade
07.05.2021

BGH kürzt gesetzliche Gebühr für anwaltliche Testamentsentwürfe erheblich

 Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 15.04.2021 entschieden, dass für den anwaltlichen Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments im Auftrag beider Eheleute lediglich eine gesetzliche Beratungshöchstgebühr von insgesamt 410,55 € entsteht, sofern keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde.

Die Entwurfsfertigung sei außergerichtliche Beratung und mangels beteiligter Dritter nicht Vertretung der Mandanten im Außenverhältnis, so dass eine Beratungsgebühr gemäß § 34 RVG und keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 bis 2303 VV RVG entsteht.

Im entschiedenen Fall, bei einem Gegenstandswert von bis zu 450.000 €, entstand nur eine Beratungsgebühr von 410,55 € statt einer berechneten Geschäftsgebühr von 3.704,47 €.  Das beklagte Anwaltsbüro wurde zur Rückzahlung von 3.293,93 € an die klagenden beratenen Eheleute verurteilt.