Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
13.04.2011

Vorläufig keine Verlängerung des Elterngeldes

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, hat die Bundesfamilienministerin die Pläne zur Verbesserung des Elterngeldes vorerst gestoppt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte in diesem Zusammenhang, dass eine Weiterentwicklung des Elterngeldes im Moment nicht darstellbar sei.

Vorgesehen war ursprünglich eine Ausweitung der sogenannten Vätermonate von zwei auf vier Monate. Bislang sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass Eltern nach der Geburt ihres Kindes zusammen maximal 14 Monate Elterngeld bekommen. Regelmäßig erhalten die Mutter 12 Monate und der Vater zusätzlich für zwei Monate Elterngeld sofern dieser ebenfalls Elternzeit beantragt. Aus Kostengründen werden die Erweiterungspläne, die bereits im Koalitionsvertrag von 2009 vorgesehen waren, nunmehr nicht weiter verfolgt.