Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
10.05.2011

Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Stichtagsregelung für das Elterngeld, wonach Mütter und Väter, deren Kinder vor dem 01.01.2007 zur Welt gekommen sind, verfassungsgemäß ist. Für diese Eltern fanden in den Augen der Verfassungshüter zu Recht die Erziehungsgeldregelungen Anwendung.

Die Richter in Karlsruhe nahmen die Beschwerden von zwei Müttern gar nicht erst zur Entscheidung an, da sie nicht in ihren Grundrechten verletzt waren. Schon vor dem Bundessozialgericht waren sie waren sie mit ihrer Beschwerde vor gut drei Jahren gescheitert.

Die zwei Mütter fühlten sich ungerecht behandelt, weil sie aufgrund eines zu hohen Familieneinkommens seinerzeit kein Erziehungsgeld bekamen. Elterngeld, welches auch Besserverdienende bekommen, erhielten sie ebenfalls nicht, da ihre Kinder vor dem Stichtag (01.01.2007) das Licht der Welt erblickten. Eine Grundrechtsverletzung sei darin aber nicht zu sehen.

 

BVerfG, Beschl. v. 20.04.2011

Az.: 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08