Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
25.03.2011

Mindestlohn für Leiharbeiter

Der Deutsche Bundestag hat für die zirka 900.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland einen Mindestlohn beschlossen. Durch die zum 01. Mai 2011 in Kraft tretenden Regelung werden die vom DGB und Arbeitgebern bereits in einem Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne für die gesamte Zeitarbeitsbranche vorgeschrieben. Danach beträgt der Mindestlohn für Leiharbeiter im Osten 6,89 EUR pro Stunde und im Westen 7,79 EUR.

Ziel des neuen Gesetzes ist neben dem Ende des Missbrauchs der Leiharbeit vor allem der Schutz der Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz. Es soll dem Lohndumping auf dem deutschen Arbeitsmarkt vorbeugen, da ab Mai für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Staaten die volle Freizügigkeit genießen. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.