Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
14.09.2011

Kein Flugverbot ab 60

Wie wir hier berichteten, legte das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob bei Verkehrspiloten eine tarifvertragliche Zwangspensionierung mit 60 zulässig ist. Die Europarichter haben nun entschieden und die Altersgrenze gekippt. Eine strikte tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren sei eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters und damit unvereinbar mit europäischem Recht.

Nach diesem Urteil des EuGH dürfen Fluggesellschaften ihre Piloten nicht zwangsweise mit 60 Jahren in den Ruhestand schicken. Folglich sind die die Lufthansa und die Pilotengewerkschaft Cockpit gezwungen, den Tarifvertrag für die 4200 betroffenen Piloten zu ändern. Die im Übrigen geltende Altersgrenze von 65 Jahren stellte der EuGH jedoch nicht infrage.

Zunächst akzeptierte das Gericht, dass die vorgezogene Altersgrenze bei Piloten das Ziel verfolgt, die Sicherheit der Passagiere und der Bevölkerung in den überflogenen Gebieten zu gewährleisten. Zudem sei es unstrittig, dass die besonderen körperlichen Fähigkeiten, über die ein Berufspilot verfügen muss, mit zunehmendem Alter abnehmen. In solchen Fällen erlaube die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie auch grundsätzlich derartige Beschränkungen.

Die Vorschrift des gegenständlichen Tarifvertrages sei jedoch unverhältnismäßig. Die Richter verweisen in diesem Zusammenhang, auf ein internationales Regelwerk, wonach Verkehrspiloten im Alter zwischen 60 und 65 Jahren die Arbeit im Cockpit unter der Bedingung erlaubt ist, dass die anderen Piloten im Flugzeug das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Demgegenüber sei es unangemessen, Piloten, die älter als 60 Jahre sind, als nicht mehr fähig zur Ausübung ihres Berufs einzustufen. Statt eines allgemeinen Verbots hätte eine Begrenzung der Tätigkeit genügt, so die Richter.

EuGH, Urt. v. 13.09.2011

Az.: C-447/09

Die Reaktionen auf das Urteil fielen sehr unterschiedliche aus:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) begrüßte die Entscheidung. So meinte ADS-Sprecherin: „Tarifliche Altersgrenzen widersprechen in vielen Fällen der gelebten Realität, in der viele Menschen mit Jahren und darüber topfit sind.

Ein Großteil der betroffenen Lufthansa-Piloten betrachtet das EuGH-Urteil hingegen mit Skepsis, da sie mit dem finanziell gut abgesicherten Vorruhestand in der Regel sehr zufrieden sind.

Auch die Pilotengewerkschaft, die Forderungen nach einem späteren Ruhestandsbeginn stets mit dem Argument der Sicherheitsrisiken zurückwies, zeigt sich von dem Urteil en