Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
06.07.2011

Ex-Stasi-Mitarbeiter nicht kündbar…

…aber versetzbar. Derzeit sind in der Stasi-Unterlagen-Behörde noch 48 ehemalige hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter tätig. Diesen kann nicht gekündigt werden, jedoch ist eine Versetzung zulässig. Dies ist das Ergebnis eines bei Rechtsanwalt Johannes Weberling vom neuen Stasi-Beauftragten Roland Jahn in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Anlass des Gutachtens war eine derzeit dem Bundestag vorliegende Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

Grund für die Unkündbarkeit der ehemaligen Offiziere des DDR-Geheimdienstes sei, dass deren Stasi-Vergangenheit im Zeitpunkt ihrer Einstellung bekannt. Grund für die einstigen Einstellungen seien Spezialkenntnisse gewesen, von denen die Behörde profitieren wollte. Nunmehr sei die anschließende beanstandungsfreie Zeit der Ex-Stasi-Mitarbeiter ein Hinweis auf deren Abkehr von früheren Taten und Einstellungen sowie innere Distanz.

Trotzdem gebe es nach Aussage des Gutachters einen öffentlichen Druck die ehemaligen DDR-Geheimdienstler aus der Jahnbehörde zu entfernen. Viele Opfer und einst politisch Verfolgte konnten sich wegen der Ex-Stasi-Leute bislang nicht überwinden, sich an die Behörde zu wenden, um ihre Akten einzusehen. Ferner beschädige die Weiterbeschäftigung ehemaliger Geheimdienstoffiziere die Glaubwürdigkeit der Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit.

Eben diese Glaubwürdigkeit ist nach dem Gutachten der Anknüpfungspunkt für die Zulässigkeit von Versetzungen der Ex-Stasi-Mitarbeiter. Der Druck durch Presse und Erklärungen verschiedener Opferverbände sei inzwischen so groß, dass die Tätigkeit der Behörde dadurch belastet sei.

Der Gutachter kommt zu der Einschätzung, die Glaubwürdigkeit der könne mit einer Neuregelung per Gesetz wieder hergestellt auf Dauer erhalten werden. So könne der Paragraf 37 der Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erweitert werden, um die Tätigkeit früherer Stasi-Mitarbeiter in der Behörde auszuschließen. Außerdem könne darin festgeschrieben werden, die Betroffenen unter Berücksichtigung  sozialer Belange auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung zu versetzen.

Der Deutsche Bundestag wird sich jedoch erst nach der parlamentarischen Sommerpause weiter mit der Novelle beschäftigen.