Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
30.06.2011

Darf man mit 60 noch fliegen?

Deutsche Tarifverträge sehen üblicherweise vor, dass Arbeitsverhältnisse mit dem Erreichen des Rentenalters, welches derzeit bei 65 Jahren liegt, automatisch enden. Solche Altersgrenzen hält der Europäische Gerichtshof auch grundsätzlich für europarechtskonform. Aber ist eine solche Zwangspensionierung bei Verkehrspiloten auch schon mit 60 Jahren gerechtfertigt. Diese Frage hat der EuGH nun zu entscheiden.

Drei Piloten der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa haben klageweise die Unwirksamkeit  der tariflichen Regelung geltend gemacht, wonach ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres enden. Sie fühlen sich aufgrund des Alters diskriminiert. Bislang hielt das Bundesarbeitsgericht solche Regelungen für wirksam, zweifelt nunmehr jedoch an seiner Rechtsprechung und legte den Fall dem EuGH vor.

Die Entscheidung darf mit Spannung erwartet werden.