Rechtsanwalt Nils Wittmiss

F-200 ASG Rechtsanwälte GmbH
10117, Berlin
11.10.2012

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Frauenquote

Die Länder möchten den Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft erhöhen, da beispielsweise lediglich zehn Prozent der Aufsichtsräte weiblichen Geschlechts sind. Der am 21.09.2012 vom Deutschen Bundesrat beschlossene Gesetzesentwurf enthält daher die stufenweise Einführung einer Mindestquote.

Mit einer Übergangsfrist von elf Jahren ist eine zweistufige Mindestquote (20 bzw. 40 Prozent) für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern vorgesehen, wobei für besondere Fälle eine Härtefallklausel vorgesehen ist.

Zunächst wird der Gesetzesentwurf (Gesetz zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien – GlTeilhG) der Bundesregierung vorgelegt, die ihn innerhalb von sechs Wochen unter Beifügung ihrer Auffassung an den Deutschen Bundestag weiterleitet.