jusmeum Team

81549, München
Rechtsgebiete
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht Arbeitsrecht Familienrecht
08.09.2010

NEU: Tarifverträge kostenlos auf JUSMEUM - warum eigentlich nur hier?

Bundesweit arbeiten ca. 50% der Beschäftigten in einem Betrieb, der einem Branchentarifvertrag unterliegt. Für die anwaltliche Beratungspraxis im Arbeitsrecht sind Tarifverträge daher von überragender Bedeutung. Anders als Gesetze sind Tarifverträge aber nicht ohne Weiteres im Internet auffindbar. Das Bundesjustizministerium hält nur eine Liste für allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge bereit. Die Tarifregister der Länder enthalten nur „Tarifinformationen“, aber keine Tarifverträge – also nichts, mit dem man als Anwalt etwas anfangen kann. Portale wie tarifvertrag-portal bieten Tarifverträge kostenpflichtig an. Woran liegts? Wir wissen es auch nicht! Naturgemäß würde man erwarten, dass die Tarifpartner die Tarifverträge auf Ihren Homepages anbieten. Leider ist das nur sehr vereinzelt der Fall. Teilweise berühmen sich die Tarifpartner sogar eines Urheberrechts am Tarifvertrag wie hier – und das, obwohl das BAG schon 1969 klarstellte, dass Tarifverträge entsprechend § 5 UrhG urheberrechtsfrei sind (BAG NJW 1969, 861). Das aus guten Grund: Denn Tarifverträge sind Rechtssätze, die für einen großen Teil der Bevölkerung gelten. Häufig gelten Tarifverträge auch nicht durch die Tarifbindung, sondern durch vertragliche Einbeziehung. Ein Urheberrechtsschutz für Tarifverträge würde bedeuten, dass es im Belieben der Gewerkschaft stünde, einem Arbeitnehmer bzw. seinem Rechtsanwalt Zugang zu dem einschlägigen Tarifvertrag zu gewähren. Wie dem auch sei – wir versuchen hier Ihre alltäglichen Probleme beim Zugang zu juristischen Informationen zu lösen und Ihnen kostenlosen Zugang zu den für Sie wichtigen Informationen zu geben. Wenn Sie uns dabei helfen wollen, schicken Sie uns doch einfach einen Tarifvertrag zu, der in unserer Sammlung noch fehlt: info@jusmeum.de.