Feststellungsklage des Fonds gegen Anleger wegen ausstehender Raten
CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger
Mehrere Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG haben gerade Klagen zugestellt bekommen. Dieser V + Fonds befindet sich in der Liquidationsphase und geht nun gerichtlich gegen die Anleger vor, die noch offene Ratenverpflichtungen haben. Mit der Klage der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG, welche durch die Kanzlei Ammersbach Unzicker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertreten wird, wird Feststellung begehrt, dass die offene Einlagenforderung des Fonds gegen den Anleger als unselbständiger Abrechnungsposten in der Fondsliquidation zu berücksichtigen ist. Sollte der Fonds mit der Klage Erfolg haben, könnte dies unter Umständen Nachzahlungspflichten für die betroffenen Anleger auslösen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche V + Anleger vertreten hat und sich seit dem Jahr 2016 mit den verschiedenen V+ Fonds intensiv befasst, rät dazu, keinesfalls untätig zu bleiben und die Forderung somit anzuerkennen. Denn nach Ansicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen für die Anleger Ansatzpunkte, sich gegen die Klage zu verteidigen. Insbesondere ist es dabei wichtig, schnell zu handeln und die Fristen einzuhalten. Die Frist zur Anzeige der Verteidigung bei Gericht beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift. Wird diese Frist versäumt, könnte ein sogenanntes Versäumnisurteil ergehen. Sofern bereits ein Versäumnisurteil ergangen sein sollte, ist ebenfalls unverzügliches Handeln erforderlich, um dessen Rechtskraft zu verhindern. CLLB Rechtsanwälte raten daher Anlegern von V + Fonds, die mit einer Klage konfrontiert sind, sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.
Pressekontakt: RAin Nikola Breu und RA Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: breu@cllb.de; web: www.cllb.de