Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
13.07.2023

Verbotene Online-Glücksspiele – Spieler erhält 14.700 Euro zurück

München, 13.07.2023. Auch im Online-Casino gewinnt am Ende die Bank. Das musste auch ein Spieler erfahren, der am virtuellen Roulette-Tisch, beim Online-Poker oder Online-Slots insgesamt rund 14.700 Euro verloren hatte. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn nun zurückgeholt. Das Landgericht Konstanz entschied mit Urteil vom 11. Juli 2023, dass die Betreiber der Online-Casinos den Verlust erstatten müssen, da sie mit ihren Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben.

 

„Einen Teil seiner Verluste erlitt unser Mandant erst, nachdem das strikte Verbot von Online-Glückspielen in Deutschland mit Wirkung zum 1. Juli 2021 etwas gelockert worden war. Auch diese Verluste muss ihm die Beklagte erstatten, weil sie nach wie vor keine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet hatte“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Zwischen Mai 2019 und August 2022 nahm der Kläger über zwei unterschiedliche deutschsprachige Webseiten an Online-Glücksspielen teil und verlor insgesamt rund 14.700 Euro. Die beklagten Betreiber der Webseiten gehörten zur selben Unternehmensgruppe. Eine der Webseiten wurde im Oktober 2020 abgeschaltet und die Nutzer automatisch auf die andere Seite weitergeleitet.

 

„Da die Betreiber der Online-Casinos nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügten, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage hatte Erfolg. Der Spieler habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlusts, entschied das LG Koblenz. Zur Begründung führte es aus, dass Online-Glücksspiele, zu denen auch Poker zählt, in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag ohne Erlaubnis verboten sind und die abgeschlossenen Spielverträge somit nichtig seien. Die Beklagten hätten daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müssten dem Kläger seinen Verlust erstatten, führte das Gericht zur Begründung aus.

 

Die Beklagten könnten sich auch nicht auf eine Duldung des Online-Glücksspiels berufen. Allein der Umstand, dass gegen das Angebot von Online-Glücksspielen nicht eingeschritten wurde, bedeute nicht, dass das Angebot legal war und der Kläger dann keine zivilrechtlichen Ansprüche hätte, so das Gericht.

 

Zudem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag u.a. dazu, die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Diese Ziele würden aber konterkariert, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften, führte das Gericht weiter aus.

 

„Auch wenn die Regeln für Online-Glücksspiele zum 1. Juli 2021 etwas gelockert wurden, gilt das nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen – auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 eingetreten sind“, so Rechtsanwalt Cocron.