Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
17.07.2018

TIV Trendinvest Umweltfonds 2 und 3: Absolute Verjährung droht!

CLLB Rechtsanwälte warnen vor Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen in Zusammenhang mit der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG.

 

Berlin, 17.07.2018 Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin berichtet von diversen betroffenen TIV-Anlegern, bei denen in Kürze die absolute Verjährung potentieller Schadensersatzansprüche droht.

 

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger der verschiedenen TIV Umweltfonds. Rechtsanwältin Linz erklärt: „Hier ist zu beachten, dass taggenau 10 Jahre nach Zeichnung die absolute Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Berater und Prospektverantwortliche droht. Betroffen ist hier nach unseren Informationen vor allem der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG. Anleger sollten daher schnellst möglich etwaige Ansprüche prüfen lassen.“

 

Nach Angaben diverser TIV-Anleger liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:

 

  • Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.

  • Es fand keine Aufklärung

    • über das bestehende Totalverlustrisiko,

    • das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,

    • die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)

    • sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

       

  • Zudem erfolgte überwiegend keine oder keine rechtzeitige Übergabe des über 60-seitigen Fondsprospekts.

 

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss. Weiter muss die Beratung anlegergerecht sein. Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge abschließen möchte, die hiesige Beteiligung empfiehlt.

 

Das Landgericht Berlin hat u.a. bereits mit Urteil vom 13.04.2015 einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der dort tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.

 

CLLB Rechtsanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger des TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und des Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und/oder der Treuhänderin ein.

 

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

 

Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz@cllb.de; web: www.cllb.de