Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
24.06.2021

Schmerzensgeldansprüche wegen fehlerhafter Kupferspiralen von Eurogine CLLB Rechtsanwälte reichen mehrere Klagen für betroffene Frauen ein

München, Berlin 24.06.2021 Die auf Verbraucherschutzrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits über die fehlerhaften Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine berichtet.

Nunmehr hat CLLB Rechtsanwälte für eine Vielzahl betroffener Frauen mehrere Klagen eingereicht. Der Hersteller bestreitet die Vorwürfe und weist die Schmerzensgeldansprüche, nach dem Motto „es sei ja alles nicht so schlimm“, zurück.

Die Blockadehaltung von Eurogine lässt sich allein mit finanziellen Interessen begründen. Aus Rechtsgründen steht für CLLB fest, dass Eurogine für die fehlerhaften Produkte auf Schmerzensgeld zu haften hat. Die Höhe ist in das Ermessen des Gerichtes zu stellen und kann auch anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung mit ca. € 10.000,00 beziffert werden.

Die nunmehr vorliegende Verteidigungsstrategie des Herstellers lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Das angerufene Gericht sei nicht zuständig, da Eurogine seinen Firmensitz in Spanien hat. Zudem seien Spiralbrüchen nur sehr selten und zufällig aufgetreten.  Auch sei unklar, ob das konkrete Produkt überhaupt fehlerhaft sei.

Mit dieser Argumentationslinie schießt sich der Hersteller ein Eigentor. Geklagt werden kann an dem Ort des Schadeneintritts, welcher dort zu verorten ist, wo die Spirale eingesetzt wurde. Der Nachweis des Produktfehlers kann gemäß der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zu Serienschäden bei Medizinprodukten bereits anhand der Unterlagen geführt werden, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve erklärt. Wenn der eingesetzte Spiralentyp in der behördlichen Warnmeldung genannt wird und es zu einem Bruch der Spirale gekommen ist, steht somit bereits fest, dass das Produkt fehlerhaft ist.

Betroffene Patientinnen können auf der Website des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüfen, ob die bei ihnen eingesetzte Spirale vom Serienschaden umfasst ist. CLLB Rechtsanwälte raten dazu, Ansprüche im Zusammenhang mit Schmerzensgeld von einer spezialisierten Kanzlei notfalls auch gerichtlich geltend zu machen, um nicht unnötig auf Entschädigungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m.b.B., Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de