Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
23.03.2022

Online-Glücksspiel - Online-Casino muss rund 25.500 Euro erstatten

CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Bochum

 

München, 23.03.2022. Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren hatte ein Spieler regelmäßig sein Glück im Online-Casino versucht und dabei unterm Strich mehr als 25.500 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt und ein entsprechendes Urteil am Landgericht Bochum erstritten. Das Online-Casino habe das Geld ohne rechtliche Grundlage erlangt und müsse dem Kläger den Verlust daher erstatten, so das Gericht (Az.: I-3 O 75/21).

 

Für Online-Glücksspiele galt in Deutschland bis Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Das Verbot schloss das Anbieten der Glücksspiele im Internet ein. Zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen kümmerten sich jedoch nicht um das Verbot und machten auch Spielern mit Wohnsitz in Deutschland den Zugang zu ihren Online-Casinos leicht möglich.

 

Das war auch in dem Fall vor dem Landgericht Bochum so. Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger hatte zwischen Januar 2018 und Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 25.500 Euro verloren. Das Online-Casino wurde von einer Gesellschaft mit Sitz in Malta betrieben. Über eine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte sie nicht. „Da die Gesellschaft damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir verlangt, dass sie unserem Mandanten den Verlust zurückzahlt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten. Die Beklagte habe daher die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger den Verlust erstatten, urteilte das LG Bochum.

 

Dem stehe nicht entgegen, dass der Kläger mit seiner Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Denn das Verbot diene dazu, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen Glücksspiel zu schützen. Die Intention dieser Verbotsregelung würde unterlaufen, wenn der Anbieter von illegalem Glücksspiel im Internet die Spieleinsätze behalten dürfte, so das LG Bochum.

 

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für das Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. „Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss ein Anbieter nach wie vor über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de