Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
09.09.2022

Online-Casino muss Verlust in Höhe von 12.000 Euro ersetzen

CLLB Rechtsanwälte holt Geld für Spieler zurück – Urteil des LG Mühlhausen

 

München, 09.09.2022. Bei virtuellen Automatenspielen im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf fast 12.000 Euro. Das Blatt hat sich für ihn jetzt doch noch gewendet. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Mühlhausen erreicht, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig erstatten muss. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, entschied das LG Mühlhausen mit Urteil vom 30. August 2022 (Az.: 3 O 924/20).

 

Bis auf wenige Ausnahmen war Online-Glücksspiel in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 verboten. Dennoch machten viele Betreiber von Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge jedoch nichtig und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für viele Spieler Geld von den Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit Wohnsitz in Thüringen über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an den Online-Glücksspielen teilgenommen. Über die notwendige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Malta nicht. Zwischen Oktober 2017 und April 2020 hat der Kläger bei virtuellen Automatenspielen insgesamt knapp 12.000 Euro verspielt. „Diesen Verlust forderten wir nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe ihr Angebot von Online-Glücksspielen auf Deutschland ausgerichtet und lasse unstreitig Spieler aus Deutschland zu, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz zu verfügen. Damit habe sie gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, wonach das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten war. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Erstattung seiner Verluste, entschied das LG Mühlhausen.

 

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch die Teilnahme an den Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Einerseits könne nicht davon ausgegangen werden, dass er Kenntnis von dem Verbot hatte, und andererseits werde der Schutzzweck des Verbots konterkariert, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele die Spieleinsätze behalten dürften. Das würde sie ermutigen, die illegalen Glücksspiele weiter anzubieten, so das Gericht.

 

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für das Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. „Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss ein Anbieter nach wie vor über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de