Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
06.04.2022

Online-Casino muss Spieler Verlust in Höhe von fast 20.000 Euro erstatten

Urteil des Landgerichts Bremen – CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück

 

München, 06.04.2022. Die Betreiberin eines Online-Casinos muss fast 20.000 Euro an einen Spieler zurückzahlen. Das hat das Landgericht Bremen mit Urteil vom 1. April 2022 entschieden (Az.: 8 O 2025/20). CLLB Rechtsanwälte hat das Urteil erstritten und zum wiederholten Mal verloren geglaubtes Geld für eine Mandantin von einem Online-Casino zurückgeholt.

 

In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Dennoch haben viele Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Das sah auch das Landgericht Bremen so. In dem Fall hatte die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte zwischen November 2018 und August 2019 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 19.300 Euro verloren. Betrieben wurde das Online-Casino von einer Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar.

 

„Von dieser Gesellschaft haben wir die Erstattung der Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron. Mit Erfolg: Das Landgericht Bremen teilte die Auffassung der Klägerin, dass sie einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung ihrer Verluste habe. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Anbieten und Vermitteln von Online-Glücksspielen in Deutschland weitgehend verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Betreiberin des Online-Casinos müsse den Verlust erstatten.

 

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass die Klägerin mit ihrer Teilnahme an den Glücksspielen gegen das Verbot verstoßen hat. Denn einerseits habe sie glaubhaft dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und andererseits wäre es ein unnötiger Anreiz für die Anbieter von Online-Glücksspielen weiter gegen das Verbot zu verstoßen, wenn sie das Geld der Spieler behalten dürften, so das LG Bremen.

 

„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de