Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
17.11.2017

MPC Indien 2 – Zahlreiche Beschwerden über falsche Anlageberatung

CLLB Rechtsanwälte warnen, Verjährung könnte zum Jahresende drohen

Berlin, 17.11.2017 – Zahlreiche Anleger sind über die Entwicklung des MPC Indien 2 enttäuscht. Es stellt sich Frage, ob sie ihr verlorenes Geld noch retten können. Helfen könnte ihnen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Neben den Risiken ist es auch zwingend erforderlich, auf Provisionen hinzuweisen. Hohe Provisionen können die Rentierlichkeit der Anlage gefährden, da dieses Geld dann nicht mehr für die eigentliche Investition in den Erwerb von Immobilien zur Verfügung steht.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch eine auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Es können sich insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Banken bzw. Beratern/Beratungsgesellschaften ergeben, wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt haben. Daneben muss ein Kreditinstitut über alle für die Vermittlung der Beteiligung vereinnahmten Gelder, sog. Kick-Backs, informieren.“

Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Aufwendungen für den Erwerb unter Abzug erhaltener Ausschüttungen zu erstatten. Der verurteilte Berater hat den Anleger außerdem von etwaigen weiteren Forderungen der Fondsgesellschaft freizustellen und die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Im Gegenzug überträgt der Anleger ihm die Beteiligung.

 

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall die Einholung einer anwaltlichen Beratung.

 

Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz@cllb.de; web: www.cllb.de