Rechtsanwalt Steffen Liebl

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
21.09.2026

Krypto-Betrug: Staatsanwaltschaft Münster sichert rund 81.700 USDC

Berlin/München, 21.09.2026 – In einem von CLLB Rechtsanwälte betreuten Krypto-Betrugsfall konnten die Ermittlungsbehörden 81.697 USDC im Gegenwert von rund 70.723 Euro auf einem Nutzerkonto bei der Kryptobörse OKX sichern.

Die Geschädigte war 2025 auf eine vermeintliche Trading-Plattform aufmerksam geworden. Die Täter spiegelten ihr vor, ihre Gelder würden in Kryptowährungen investiert und Gewinne erwirtschaftet. Die Mandantin zahlte über 100.000 Euro ein und transferierte die erworbenen Kryptowährungen auf vorgegebene Wallet-Adressen.

Tatsächlich fand ein Handel nie statt. Die Kryptowährungen wurden auf von den Tätern kontrollierte Wallets weitertransferiert.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster ordnete das Amtsgericht Münster mit Beschluss vom 05.05.2026 im selbständigen Einziehungsverfahren die Einziehung von 81.697 USDC an. Die Identität des mutmaßlichen Betrügers konnte bislang nicht verifiziert werden. Dies stand der Sicherung der Kryptowerte nicht entgegen.

„Der Fall zeigt, dass bei Krypto-Betrug verloren geglaubte Vermögenswerte nicht vorschnell abgeschrieben werden sollten. Kryptotransaktionen hinterlassen nachvollziehbare Spuren. Gelingt es, den Zahlungsweg bis zu einem Nutzerkonto bei einer Kryptobörse zurückzuverfolgen, können sich Möglichkeiten zur Identifizierung der Verantwortlichen und zur Sicherung von Vermögenswerten ergeben“, erklärt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve.

CLLB Rechtsanwälte setzt bei Krypto-Betrugsfällen auch auf kanzleiinterne IT-Forensik. Ein auf die Nachverfolgung von Kryptowerten spezialisierter Fachinformatiker (IHK) analysiert Transaktionswege auf der Blockchain und ermittelt, auf welche Wallets und zu welchen Kryptobörsen Vermögenswerte weitergeleitet wurden.

„Entscheidend sind eine frühzeitige Blockchainanalyse und die schnelle Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und Kryptobörsen. Der vorliegende Fall zeigt, dass eine Nachverfolgung zur tatsächlichen Sicherung von Kryptowerten führen kann“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve.

Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de