Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
18.08.2022

Juicy Fields – Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetrug gestellt

CLLB Rechtsanwälte stellt Strafanzeige – Anleger sollten handeln

 

München, 18.08.2022. Wer bei Juicy Fields in medizinisches Cannabis investierte, sollte im Gegenzug eine gute Rendite erhalten. Das Konzept ging zunächst auf. Etliche Anleger registrierten sich auf der Juicy Fields-Plattform und investierten in verschiedene Sorten von Cannabis-Pflanzen. Nach Angaben der Anleger flossen anfangs auch noch Auszahlungen, später jedoch nicht mehr. Zwischenzeitlich beklagten Anleger, dass sie nicht einmal mehr auf ihre Konten und Unterlagen auf der Internetseite von Juicy Fields zugreifen können. Die Angst vor einem sog. „Exit Scam“ geht um, also die Sorge, dass sich die Verantwortlichen von Juicy Fields mit dem Geld der Anleger aus dem Staub gemacht haben. „Wir haben daher jetzt für einen geschädigten Anleger Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrug eingereicht“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

 

Der Anleger hatte zwischen Januar und Juli 2022 insgesamt 13.100 Euro bei Juicy Fields investiert. Nach der ersten Investition im Januar erhielt er im April 2022 eine Auszahlung in Höhe von 1.410 Euro und dann nichts mehr. „Das scheint ein typischer Fall zu sein. Mit der ersten Auszahlung wurde Vertrauen geschaffen und die Anleger geködert, weitere Investitionen zu tätigen. Nur Auszahlungen folgten nach Aussage der Anleger keine mehr und inzwischen ist anscheinend auch kein Zugriff auf die Konten und Unterlagen mehr möglich“, so Rechtsanwalt Sittner.

 

Auch wenn sich die Investitionen in medizinisches Cannabis verlockend anhörten, gab es schon früh Hinweise, dass Juicy Fields es mit Regeln und Gesetzen nicht so genau nahm. Die Finanzaufsicht BaFin hatte schon im März 2022 vor Nachrangdarlehen der Juicy Fields gewarnt, weil das Unternehmen den dafür notwendigen Verkaufsprospekt nicht vorgelegt hat. Juicy Fields strukturierte daraufhin die Geldanlage um und bot die Investitionen in Cannabis-Pflanzen an – wieder ohne Verkaufsprospekt.  Daher untersagte die BaFin im Juni schließlich das Angebot. Trotz der Untersagungsverfügung der BaFin wurde die Vermögensanlage auch weiterhin an deutsche Anleger vertrieben. Im Juli hatte die BaFin deswegen ein Zwangsgeld in Höhe von € 1 Mio. gegen die Juicy Holdings B.V. festgesetzt.

 

Bei Juicy Fields fehlt es nicht nur am notwendigen Verkaufsprospekt, auch die Angaben auf der Webseite, der primären Informationsquelle für die Anleger, sind schwer verständlich. „Es bleibt u.a. unklar, um was für eine Art von Vermögensanlage es sich eigentlich genau handelt, wer genau der Anbieter ist, wie das Geld investiert werden soll und welche Rechte der Anleger eigentlich erwirbt. Die Angaben zu den Risiken sind nach unserer Meinung ebenfalls nicht ausreichend“, so Rechtsanwalt Sittner.

 

Die Ungereimtheiten setzen sich im Impressum fort. So war dort ursprünglich die deutsche Juicy Grow GmbH aufgeführt; später wurde diese plötzlich durch die Juicy Holdings B.V. mit Sitz in den Niederlanden ersetzt. Zwischenzeitlich findet sich dort gar kein Impressum mehr.

 

„Insgesamt deutet nach unserer Auffassung bei Juicy Fields vieles auf Kapitalanlagebetrug hin. Betroffene Anleger sollten jetzt rechtliche Maßnahmen ergreifen, damit ihr Geld nicht verloren ist“, so Rechtsanwalt Sittner.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/rechtsgebiete/kapitalmarktrecht/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: sittner@cllb.de Web: www.cllb.de