Urteil des OLG Frankfurt ist nicht anfechtbar
München, Berlin 22.08.2025. Ist bei einem Patienten ein Katarakt, auch als Grauer Star bekannt, diagnostiziert, kann die Implantation trifokaler Linsen medizinisch notwendig sein. Die private Krankenversicherung (PKV) muss dann die Kosten für die Operation übernehmen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 2. Juli 2025 entschieden. Damit hat das Oberlandesgericht die Rechte privat krankenversicherter Patienten erheblich gestärkt.
Anders als monofokale Linsen, die als Einstärkenlinsen das Sehen nur auf eine Entfernung korrigieren, ermöglichen Trifokal- oder Multifokallinsen scharfes Sehen in unterschiedlichen Entfernungen und machen eine Brille dadurch in der Regel überflüssig. „Die Standardbehandlung beim Grauen Star ist die Implantation einer Einstärkenlinse. Das OLG Frankfurt hat nun aber deutlich gemacht, dass die PKV auch die Kosten für trifokale Linsen übernehmen muss, wenn der Graue Star diagnostiziert wurde und der Patient unter subjektiven Beschwerden wie z.B. einer hohen Blendungsempfindlichkeit leidet“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte.
In dem Fall vor dem OLG Frankfurt litt die privat krankenversicherte Klägerin unter Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Altersweitsichtigkeit. Ob darüber hinaus auch ein beidseitiger Grauen Star vorlag, war zwischen ihr und ihrer PKV streitig. Die Frau ließ sich operieren und in beide Augen trifokale Linsen einsetzen. Die Kosten für die OP, rund 5.700 Euro, wollte ihre private Krankenversicherung nicht übernehmen. Sie verwies darauf, dass kein behandlungsbedürftiger Grauer Star vorgelegen habe.
Die Klage der Frau auf Kostenübernahme hatte am OLG Frankfurt Erfolg. Nach Vernehmung der behandelnden Augenärztin und der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens kam das Gericht zu der Überzeugung, dass tatsächlich ein behandlungsbedürftiger Grauer Star vorlag. Die Operation sei eine notwendige Heilbehandlung gewesen. Auch die Implantation von trifokalen Linsen anstelle von Standardlinsen sei medizinisch notwendig gewesen.
Ausschlaggebend dafür sei nicht nur der Grad der Linsentrübung und die objektiv messbare Sehschärfe der Patientin, sondern auch ihre subjektiven Einschränkungen, führte das OLG zur Begründung aus. Dabei verwies es auf die Ausführungen des Sachverständigen, dass auch bei einer noch durchschnittlich guten Sehschärfe subjektive Beschwerden wie eine verstärkte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen können. Hinzu kam, dass bei der Versicherten zusätzliche unkorrigierte Refraktionsfehler bestanden, die durch den Einsatz trifokaler Linsen gleichzeitig behoben werden konnten. Damit sah das Gericht die medizinische Notwendigkeit für die gewählte Behandlung als erwiesen an.
Leidet ein Patient neben Grauem Star noch an subjektiven Beschwerden, kann die PKV nach dem nicht anfechtbaren Urteil des OLG Frankfurt zur Übernahme der Kosten für trifokale Linsen verpflichtet sein.
„Das Urteil zeigt, dass auch subjektive Beschwerden ein wichtiger Maßstab für die Beurteilung einer medizinischen Notwendigkeit sind. Die Chancen privat krankenversicherter Patienten auf Kostenübernahme durch die PKV auch bei moderneren und teureren Behandlungsmethoden sind durch das Urteil gestiegen. Dass das Urteil nicht anfechtbar ist, sorgt für zusätzliche Rechtssicherheit“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve.
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