CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG München
Berlin, München, 01.06.2026. Eurogine, der spanische Hersteller von Kupferspiralen, muss einer Mandantin von CLLB Rechtsanwälte 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht München I bereits mit Urteil vom 29. Januar 2026 entschieden. Grund ist, dass die Seitenarme der Spirale abgebrochen sind und die Klägerin körperliche und psychische Schmerzen erleiden musste.
Bei bestimmten Chargen der Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnte es zu einem Bruch der Seitenarme aufgrund von Materialfehlern kommen. Das deutsche Gesundheitsamt gab deshalb Ende 2019 eine entsprechende Warnmeldung heraus und es folgte ein Rückruf der betroffenen Serien.
Der Rückruf erfolgte allerdings für einige Frauen zu spät, da sie sich bereits eine Kupferspirale (Intrauterinpessar, kurz IUP) hatten einsetzen lassen, die sich nachträglich als fehlerhaft erwies. So erging es auch der Klägerin, bei der bereits 2018 eine Kupferspirale eingesetzt wurde. Bei der Entfernung brachen beide Seitenarme ab und mussten später unter Vollnarkose entfernt werden. „Für unsere Mandantin war dies mit schmerzhaften Eingriffen und auch großen psychischen Belastungen, u.a. mit der Sorge, keine Kinder mehr bekommen zu können, verbunden. Für derartige lebensbeeinträchtigende Schmerzen haben wir ein angemessenes Schmerzensgeld gefordert“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve.
Die Klage hatte vollen Erfolg, zumal das Gericht über die eigentlich beantragten € 7.500 insgesamt € 10.000,00 an Schmerzengeld zusprach. CLLB Rechtsanwälte hat schon mehrfach Schmerzensgeldansprüche gegen Eurogine durchgesetzt. Das Urteil des LG München I reiht sich hier nahtlos ein und zeigt, dass betroffene Frauen gute Aussichten auf Schmerzengeld haben. So existieren mittlerweile über 30 Urteile im gesamten Bundesgebiet. Die grundsätzliche Haftungsfrage wurde von Oberlandesgerichten bereits mehrfach zutreffend zu Gunsten der betroffenen Frauen bejaht.
„Bei der Höhe des Schmerzensgelds hat das Landgericht München I die körperlichen Schmerzen und psychischen Belastungen unserer Mandantin berücksichtigt. Hierbei hat es sich an einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des OLG Karlsruhe orientiert. Das Urteil zeigt, dass intimste Eingriffe an einem besonders sensiblen und absolut schützenswerten Bereich angemessen gewichtet werden müssen. Hinzu kommen psychische Ängste, die sehr belastend sein können. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, ob es auch der Höhe nach in der 2. Instanz standhält, bleibt abzuwarten“ so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/
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