Landgericht Stuttgart weist Klage auf Rückzahlung der Ausschüttungen ab
München, 01.04.2026
Die auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin hat mit Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.03.2026 für einen Anleger erfolgreich die Abweisung der Klage der ConTrust GmbH & Co. KG i.L auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen erstritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits zuvor hatten das Landgericht Rottweil in zwei Parallelverfahren und das Amtsgericht Kaufbeuren Klagen der ConTrust GmbH & Co. KG i.L gegen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger abgewiesen.
Zum Hintergrund:
Der geschlossene Fonds „ConTrust GmbH & Co. KG i.L.“ hatte bereits in der Vergangenheit die Anleger immer wieder zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert und mit Klage gedroht. Zwischenzeitlich werden Anleger dieses Fonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt. Die Klagen werden damit begründet, dass der Fonds angeblich nie Gewinne erwirtschaftet hätte, das Kapitalkonto des Anlegers angeblich einen Minus-Wert ausweisen würde und der Fonds, um die Liquidation vornehmen zu können, Kapital benötige.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche bereits seit Jahren mit den ConTrust Fonds befasst ist, vertritt zahlreiche Anleger bei der Abwehr von Klagen des ConTrust Fonds. In einem weiteren, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren, hat nun auch das Landgericht Stuttgart die Klage des Fonds gegen den Anleger abgewiesen. Zuvor hatten bereits das Landgericht Rottweil und das Amtsgericht Kaufbeuren Klagen der ConTrust GmbH & Co. KG i.L gegen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger abgewiesen.
Das Landgericht Stuttgart bestätigt in dem Urteil, dass die ConTrust GmbH & Co. KG i.L. die Ausschüttungen von dem Anleger nicht zurückfordern kann. Denn aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich keine klare und unmissverständliche Regelung, dass die Anleger die Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen, falls keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Bereicherungsrechtliche Ansprüche seien - soweit die Zahlungen über die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Grenze hinaus erfolgten waren - jedenfalls bereits verjährt, so das Gericht.
CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern der verschiedenen ConTrust Fonds, die mit einer Klage, einem Mahnbescheid oder einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben konfrontiert sind, sich unbedingt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.
Pressekontakt: RAin Nikola Breu, CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de; web: www.cllb.de