Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
02.07.2019

Dieselskandal – Abgasmanipulationen bei Audi im großen Stil

Audi verwendete bis zu vier Abschalteinrichtungen - Abgasmanipulationen schon seit 2003 bei Euro 4-Diesel ein Thema

 

München, 01.07.2019. Audi hat offenbar mehr als nur einen Hebel angesetzt, um Abgaswerte zu manipulieren. Nach Informationen des Handelsblatts und des Bayrischen Rundfunks soll es in verschiedenen Modellen bis zu vier Abschalteinrichtungen gegeben haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zeigte man sich aber großzügig und bemängelte nur eine Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung.

 

Bei dieser unzulässigen Abschalteinrichtung handelte es sich um die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion, die den Ausstoß von Stickoxiden reduziert. Allerdings ist diese Funktion fast nur im Prüfmodus aktiviert. Das KBA ordnete deshalb Anfang 2018 den verpflichtenden Rückruf für diverse Audi-Modelle mit V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6 an. Betroffen waren die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7.

 

Recherchen des Bayerischen Rundfunks und des Handelsblatts belegen nun offenbar, dass Audi in den Modellen bis zu vier Abschalteinrichtungen verwendet hat. Das KBA habe nur eine Funktion offiziell als illegale Abschalteinrichtung eingestuft und den Rückruf angeordnet. Die drei anderen Funktionen sollte Audi allerdings auch entfernen, allerdings „freiwillig“. Der BR und das Handelsblatt stützen sich bei ihrem Bericht auf umfangreiche interne Audi-Unterlagen, die den Redaktionen offenbar zugespielt wurden.

 

Besonders pikant: Trotz Abgasskandal verzichtete das KBA bei den meisten Modellen wohl auf eigene Prüfungen und vertraute auf die Angaben des Herstellers. Kritik am Vorgehen des KBA gab es den Unterlagen zu Folge auch von der Staatsanwaltschaft München, weil die Behörde Audi über Maßnahmen wie Rückrufe informiert habe, ohne die Staatsanwaltschaft vorher darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Die umfangreichen Unterlagen fördern noch mehr zu Tage. So waren Abgasmanipulationen bei Audi offenbar schon lange vor Bekanntwerden des Abgasskandals ein Thema. Belegt wird das durch ein Gedicht, das per Mail im Mai 2003 die Runde machte und an Goethes Erlkönig erinnert. Wie u.a. tagesschau.de berichtet, heißt es an einer Stelle: „Defeat Device, kommt her zu mir. Gar schöne Spiele spiel ich mit dir. Manch‘ Schweinerei liegt auf der Hand, die ich will verdecken mit dem Hystereseband.“

 

Abschalteinrichtungen gab es bei Audi tatsächlich schon länger. Wie die Tagesschau weiter online berichtet, kam zwischen 2003 und 2010 bei Audi-Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 4 die sog. „Akustikfunktion“ zum Einsatz. Wie aus den Unterlagen des BR dazu hervorgeht, hat es zu dieser Funktion einen Vermerk des KBA gegeben, wobei diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung klassifiziert wurde.

 

„Audi spielt im Abgasskandal eine große Rolle und hat schon offenbar früh mit Abgasmanipulationen begonnen und diese auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 noch bei den 3-Liter-Dieselmotoren fortgesetzt und Behörden wie Verbraucher getäuscht. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass die Kunden durch unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

 

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de Web: www.cllb.de