Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
08.08.2017

Cryp.Trade Capital Ltd. – BaFin ordnet sofortige Abwicklung der Crytpocurrency-Handelsplattform an – CLLB vertritt Geschädigte

München, Berlin 08.08.2017    Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) sieht im Handel mit Kryptowährungen ein erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft und untersagt die weiter Tätigkeit für deutsche Kunden der Cryp.Trade Capital Ltd.

 

Von Seiten der BaFin, wurde nunmehr bestätigt: Wer in Deutschland mit Cryptocurrencies (Kryptowährungen) handelt, braucht dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis der Bundesanstalt.

 
Dies musste das Unternehmen Trade Capital Ltd. aus dem spanischen Alicante nun schmerzhaft erfahren, nachdem von Seiten der BaFin bei dem Unternehmen, das mit Cryptocurrencies handelte, das Betreiben eines unerlaubten Bankgeschäfts feststellte und mangels Vorliegen der entsprechenden Genehmigung nach dem KWG die unverzügliche Abwicklung anordnete.

 

Dem Unternehmen wurde untersagt, die Geschäfte mit Bitcoins & Co. weiter zu betreiben.


Bei Cryp Trade Capital handelt es sich um eine Handelsplattform die auf der Domain www.cryp.trade  betrieben wurde.  Auf dieser Plattform konnten Bitcoins und andere Cryptocurrencies gehandelt werden.

 

Bitcoin und weitere Kryptowährungen gelten nach Auffassung der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als Rechnungseinheit und seien daher auch allgemein als Finanzinstrumente im Sinne des KWG zu qualifizieren.

 

Da der Betreiber die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden ankauft und verkauft, ist das Geschäft als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft einzustufen und damit erlaubnispflichtig, so die BaFin weiter.

 

Kunden der Handelsplattform, denen durch die Abwicklung und fehlende Erlaubnis ein Schaden entstanden ist, sollten prüfen lassen, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen. Zudem droht weiteren Handelsplattformen in Deutschland, die mit Kryptowährungen handeln, aber keine entsprechende Genehmigung der BaFin vorlegen können, ein ähnliches Schicksal, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB, die sich bereits umfassend mit den Themen Cryptocurrencies und Blockchain befasst.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.

 

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrasse 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de