Klage auf Rückzahlung der Ausschüttungen wird vom Landgericht Rottweil abgewiesen
München, 11.11.2025
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin hat mit Urteil des Landgericht Rottweil vom 29.10.2025 erfolgreich die Abweisung der Klage der ConTrust GmbH & Co. KG i.L gegen einen Anleger auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen erwirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu im Einzelnen:
Anleger des geschlossene Fonds ConTrust GmbH & Co. KG i.L sind bereits früher schon immer wieder zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert worden. Zwischenzeitlich werden vom Fonds nun Klagen gegen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen eingereicht. Der Fonds begründet die Klagen damit, dass der Fonds angeblich nie Gewinne erwirtschaftet hätte, das Kapitalkonto des Anlegers angeblich einen Minus-Wert ausweisen würde und der Fonds, um die Liquidation vornehmen zu können, Kapital benötige.
In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Rottweil nun die Klage des Fonds gegen den Anleger abgewiesen. Das Landgericht Rottweil bestätigt in dem Urteil, dass die ConTrust GmbH & Co. KG i.L. die gezahlten Ausschüttungen von dem Anleger nicht zurückfordern kann. Denn zum einen ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag keine klare und unmissverständliche Regelung, dass die Anleger die Ausschüttungen später wieder zurückzahlen müssen, falls keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Zum anderen seien bereicherungsrechtliche Ansprüche - soweit die Zahlungen über die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Grenze hinaus erfolgten waren - bereits verjährt.
Die Rechtsanwälte der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten allen betroffenen Anlegern der ConTrust Fonds sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.
Pressekontakt: RAin Nikola Breu, CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de; web: www.cllb.de