Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
23.03.2023

Abgasskandal vermutlich noch größer als befürchtet

ICCT-Studie hält unzulässige Abschalteinrichtung in 150 untersuchten Diesel-Modellen für wahrscheinlich

 

München, 23.03.2023. Eine Studie des ICCT Europe (International Council on Clean Transportation Europe) zu Abgastests hat erschreckende Ergebnisse hervorgebracht. Demnach weisen 77 Prozent der  mehr als 200 untersuchten Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 5, 6b und 6c verdächtig hohe Stickoxid-Emissionen auf. Bei 150 Fahrzeugen seien diese Werte so hoch, dass die Verfasser der Studie mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut haben, berichtet das Handelsblatt, dem die Studie vorab vorliegt. Das ICCT war schon 2015 maßgeblich an der Aufdeckung des VW-Abgasskandals beteiligt.

 

Basis der Studie sind die Ergebnisse von Abgastests offizieller Regierungsbehörden, die um Messergebnisse von Umweltorganisationen ergänzt wurden. Die Untersuchung des ICCT bezieht sich dabei auf rund 200 Dieselfahrzeuge unterschiedlicher Hersteller mit den Abgasnormen Euro 5 bzw. 6. Von diesen Modellen wurden zwischen 2009 und 2019 rund 53 Millionen Fahrzeuge allein in Europa verkauft, die meisten von VW.

 

Grenzwerte um das Drei- bis Vierfache überschritten

 

Bei den 150 Modellen, bei denen das ICCT aufgrund der hohen Stickoxid-Emissionen eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet, seien die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß mindestens um das Drei- bis Vierfache überschritten worden. Trauriger Spitzenreiter ist laut der Untersuchung ein Opel Insignia 2,0 Liter mit der Schadstoffklasse Euro 5. Hier lag der gemessene Wert 16,7 Mal höher als von Opel angegeben. Rund achtmal höher als angeben waren die Emissionswerte bei einem Skoda Octavia 1,6 L Euro 5 und bei einem Nissan Qashqai 1,5 L Euro 5. Nicht viel besser ist es bei einem Renault Scenic 1,5 L Euro 5 oder Dacia Duster 1,5 L Euro 5, bei denen der gemessene Emissionsausstoß 6,2 Mal höher war als ausgewiesen. Mehr als viermal so groß waren die Emissionswerte bei einen VW Passat 2,0 L Euro 5, einem VW Tiguan 2,0 L Euro 5 und einem Renault Clio 1,5 L Euro 5. Immer noch fast dreimal höher als angegeben, waren die Testwerte bei einem Ford Focus 1,6 L Euro 5 und 2,7 Mal höher bei einen Peugeot 308 1,6 L mit der Abgasnorm Euro 6. Das ist nur ein Auszug der Ergebnisse der Studie, den das Handelsblatt am 23.03.2023 veröffentlicht hat.

 

Thermofenster bei Abgasreinigung festgestellt

 

Außerdem wurde bei rund 50 Modellen ein sog. Thermofenster festgestellt. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasreinigung zwar in einem festgelegten Temperaturkorridor zu 100 Prozent arbeitet, aber bei kühleren Außentemperaturen zurückgefahren wird. Folge ist, dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Der EuGH hat bereits entschieden, dass solche Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen.

 

„Die Studie legt nah, dass der Abgasskandal ein noch größeres Ausmaß hat als bekannt“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte. Dafür spricht auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20.02.2023. Das Gericht hatte das Software-Update bei einem VW Golf mit dem vom Abgasskandal bekannten Dieselmotor EA 189 für unzulässig erklärt, weil es eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters enthält. Solche Updates wurden nach Bekanntwerden des Abgasskandals auf Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda aufgespielt. „Diese Fahrzeuge sind vermutlich weiterhin mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs“, so Rechtsanwalt Braun.

 

Mehr als 100 weitere Klagen sind in diesem Zusammenhang am VG Schleswig anhängig. Davon sind nicht nur VW-Modelle, sondern auch Fahrzeuge anderer Hersteller betroffen.

 

EuGH: Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit

 

Bei allen Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gilt, dass die Käufer einen Schadenersatzanspruch gegen die Fahrzeughersteller haben. Das hat der EuGH am 21.03.2023 in einem wegweisenden Urteil entschieden (Az. C-100/21). Für den Schadenersatzanspruch reicht es nach dem EuGH-Urteil schon aus, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass der Fahrzeughersteller vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat. Das macht die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich leichter“, so Rechtsanwalt Braun. Für Schadenersatzansprüche müssen nach der EuGH-Entscheidung nur drei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen, der Autohersteller muss mindestens fahrlässig gehandelt haben und dem Käufer muss ein Schaden entstanden sein. Rechtsanwalt Braun: „Diese Voraussetzungen dürften in den meisten Fällen erfüllt sein.“