Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
20.05.2016

WhatsApp-AGB: AGB auf Deutsch für WhatsApp ein Muss

Das Kammergericht Berlin hatte sich mit der interessanten und äußerst praxisrelevanten Fragestellung zu befassen, in welcher Sprache Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf Unternehmenswebsites bereitgestellt werden müssen. Mit Urteil vom 08. April 2016 (Az.: 5 U 156/14) hat das KG Berlin entschieden, dass die AGB von WhatsApp unwirksam sind, weil WhatsApp deutschen Verbrauchern das „Kleingedruckte“ ausschließlich in […]