Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler

Kanzlei Scheibeler
42287, Wuppertal
Experte
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Arbeitsrecht Insolvenzrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt
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Rechtsprodukt

Eigenbedarfskündigung - Durchsetzung oder Abwehr

Beratung zur Durchsetzung oder zur Abwehr einer Eigenbedarfskündigung und Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Angebot

Vermieter haben das Recht, ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zu kündigen, wenn diese selbst oder nahe Angehörige die Immobilie selbst beziehen möchten. Es besteht dann ein sogenanntes berechtigtes Interesse.

Eine Eigenbedarfskündigung ist an gesetzliche Voraussetzungen und Fristen gebunden, die abhängig von der Laufzeit des Mietvertrags sind. Werden diese nicht beachtet, kann eine Eigenbedarfskündigung für unwirksam erklärt werden.

Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung vorliegen, die Kommunikation mit der anderen Partei übernehmen und im Bedarfsfall die Eigenbedarfskündigung gerichtlich durchsetzen oder abwehren.

Haben sie eine Eigenbedarfskündigung von ihrem Vermieter erhalten oder planen sie gegenüber ihrem Mieter eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

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