DublÜbk

Dubliner Übereinkommen

Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags

Jur. Bezeichnung
DublÜbk
Veröffentlicht
15.06.1990
Fundstellen
1994, 792: BGBl II