DBPJubAnO
Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte der Deutschen Bundespost
Aufgrund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden, für die Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 sowie für die Posthalter und Hilfsposthalter
- den Oberpostdirektionen,dem Fernmeldetechnischen Zentralamt,dem Posttechnischen Zentralamt,dem Sozialamt der Deutschen Bundespost,der Bundesdruckerei
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 7. August 1962 in Kraft.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen
Jur. Bezeichnung
DBPJubAnO
Veröffentlicht
22.08.1962
Fundstellen
1962, Nr 168: BAnz