DBA MAN

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen

Jur. Bezeichnung
DBA MAN
Veröffentlicht
02.03.2009
Fundstellen
2010, 968, 969: BGBl II