Suche nach "wiedereinsetzung in den vorigen stand rechtliches gehör form"
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KG Berlin - 2 Ss 152/06
Kammergericht vom 05.12.2005
- Inhalt
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- der Betroffene rechtzeitig Rechtsbeschwerde eingelegt und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- im Wege der Rüge der Verletzung formellen Rechts den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG i. V
- . 9a) Die Ausführungen der Rechtsbeschwerde erschöpfen sich nämlich im Wesentlichen in dem Vortrag
- Norm vorlagen, namentlich ob das Gericht den Rechtsbegriff der nicht genügenden Entschuldigung bei
- angefochtenen Entscheidung zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Eine Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80
Inhaltsübersicht StPO
- Inhalt
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- § 33aWiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs§ 34Begründung anfechtbarer
- AbschnittFristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 42Berechnung von Tagesfristen
- § 235Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten§ 236Anordnung des persönlichen
- § 43Berechnung von Wochen- und Monatsfristen§ 44Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
- Kommunikation zwischen den Beteiligten§ 33Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung
LSG Hessen - L 7 Ka 311/73
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechtslage dargelegt, daß eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der versäumten
- nicht gegen die Kürzungen und die Umwandlung der F 1. Widereinsetzung in den vorigen Stand sei ihm nicht
- den verspäteten Eingang des Rechtsbehelfs in bezug auf den Streitgegenstand hingewiesen. Der
- der Beschwerdeausschuß der Beklagten zu Recht über den Widerspruch des Klägers gegen die im Bescheid
- 1.607,68 DM. Im übrigen führte der Beschwerdeausschuß aus, der Kläger habe bereits in der Sitzung des
KG Berlin - 11 W 1/09
Kammergericht vom 25.11.2008
- Inhalt
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- den vorigen Stand durch das erkennende Gericht zu verweisen. 8Der Begriff der „Entscheidung“ in
- und diesen nicht auf die (sekundär bestehende) Gewährung rechtlichen Gehörs bzw. Wiedereinsetzung in
- der Erinnerung für die Fälle, in denen Entscheidungen des Rechtspflegers nach den allgemeinen Regeln
- , den Dienst habenden Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle zu verpflichten, seine Erklärungen zu
- ausnahmsweise in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn in der Inanspruchnahme der Protokollierung ein
BGH - VIII ZB 75/06
Bundesgerichtshof vom 16.01.2007
- Inhalt
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- die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Zur
- Berufungsgericht gleichfalls nicht verwerfen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den Verfahrensstand
- Tag des Fristablaufs - in den Nachtbriefkasten der Justizbehörden geworfen worden. Nach ihrem
- Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist
- damit in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG
OLG Düsseldorf - VI-3 Kart 2/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.03.2007
- Inhalt
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- Oberlandesgericht Bremen und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der
- 17. Januar 2007 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist
- Hanseatische Oberlandesgericht Bremen und vorsorglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt
- Düsseldorf zuständig sei, beantrage sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die
- dieses Versäumnis nicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. 111. Zur
LSG Bayern - L 9 AL 176/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.02.2007
- Inhalt
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- Verfahrensmangel in Form der Verletzung rechtlichen Gehörs tatsächlich gegeben ist. Ein solcher Mangel bedingt
- rechtlichen Gehörs. Mit Beschluss vom 25.11.2005 lehnte der Senat den Antrag auf Bewilligung von PKH im
- Verfügungssatz in der Form der Feststellung über den Eintritt einer Sperrzeit enthalten können (Urteil
- Beklagte dem Kläger die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme des bfz M. in der Zeit vom 25.01. bis
- vorigen Stand kommt nicht in Betracht. Diese wurde zum einen nicht be- antragt. Zum anderen wäre ein
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 D 41/06.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.01.2009
- Inhalt
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- nicht erreicht wird, kann grundsätzlich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der
- Schreiben ihrer früheren Bevollmächtigten vom 4. Juni 2003 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu
- von zwei Wochen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausdrücklich gestellt noch
- "Widerspruch" der Rechtsvorgängerin der Klägerin nicht. 58Gegen eine Wiedereinsetzung in den vorigen
HessVGH - 10 A 1448/10
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.03.2011
- Inhalt
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- Gießen eigegangenem Schriftsatz hat sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der
- Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 22den Antrag der Beklagten auf
- vorigen Stand zu gewähren. Nach Abs. 2 der Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Nach
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abzulehnen und die Berufung als unzulässig zu verwerfen bzw. als
- in den vorigen Stand aus, wenn hinsichtlich eines Übermittlungsweges Wiedereinsetzungsgründe
Inhaltsübersicht FamFG
- Inhalt
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- ; Verordnungsermächtigung§ 15Bekanntgabe; formlose Mitteilung§ 16Fristen§ 17Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- 10Verfahren in Güterrechtssachen§ 261Güterrechtssachen§ 262Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des
- § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen§ 337Kosten in Unterbringungssachen§ 338Mitteilung
- das Gericht der Ehesache§ 203Antrag§ 204Beteiligte§ 205Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen
- § 291Überprüfung der Betreuerauswahl§ 292Zahlungen an den Betreuer§ 293Erweiterung der Betreuung
LSG Berlin-Brandenburg - L 6 AL 153/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.02.2003
- Inhalt
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- sowie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzgl. der versäumten Beschwerdefrist beantragt. Er
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen zu prüfen ist. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das auch
- die Zustimmung des Klägers nicht habe zu Stande kommen können. Da nach dem für den Eintritt der
- Zeuge A nicht habe gehört werden können, hätten zumindest die in den Unterlagen der Staatsanwaltschaft
- des Widerspruchsbescheides vom 9. August 1996, in dem die Beklagte den Anspruch auf Alg für die Zeit
VG Freiburg - Widerspruchserhebung durch E-Mail unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.04.2018
- Inhalt
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- . Abgesehen davon wäre eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand schon deshalb zu versagen, da der Kläger
- nach juris). Da der Kläger keinen Antrag nach § 60 VwGO auf Wiedereinsetzung in den
- eingegangen sei und nicht in der verbindlichen und rechtssicheren Form der DE-Mail, werde der Kläger
- Widerspruch lediglich als E-Mail-Nachricht und nicht in der verbindlichen und rechtssicheren Form der DE
- und dem VwVfG vergleichbar sei. Der Kläger könne auch nicht damit gehört werden, dass es in seinem
FG Köln - 3 K 2096/03
Finanzgericht Köln vom 20.01.2005
- Inhalt
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- "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften der FGO und die
- m.w.N.). 442. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wie mit Schriftsatz vom 24.01.2005 beantragt
- -stand des Klägers handelte, wäre dieser Betrag nicht ausreichend, dem Kläger für den Rest seines
- Sozialhilfeempfänger wird. Im Streitfall bezieht der Kläger aber bereits seit 1991 Sozialleistungen in Form von
- Kostenplan des Zahnarztes Dr. ................, ........., vom ........2003, in dem der Eigenanteil
LSG Bayern - L 16 RJ 189/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.05.2001
- Inhalt
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- weitgehend verwirklicht werden, nicht jedoch ist damit eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei
- den vorigen Stand erscheint schon im Hinblick auf das Verstreichen der Einjahresfrist des § 27 Abs.3
- des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf
- über den 30.06.1985 hinaus. In der Folge eines Telefonats des Klägers mit der Beklagten entwickelte
- Versicherungsfall bereits am 18.06.1981 eingetreten sei. Er beantragte vorsorglich die Wiedereinsetzung in den
OLG Köln - 16 WX 86/98
Oberlandesgericht Köln vom 29.06.1998
- Inhalt
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- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewahrt (BGH NJW 94, 3231 m.w.N.). Das Gesetz will mit § 23 Abs.4 WEG
- Gerichtskosten der Rechtsmittelinstanzen aufzuerlegen (§ 47 S. 1 WEG). Im übrigen war es geboten, an dem in § 47
- Zustand in der Toreinfahrt so zu belassen ist, wurde von den Eigentümern gegen die Stimme nur des
- der 8Miteigentümer Dr. St., der Beteiligte zu 2), den in Besitz genommenen Teil des Fahrradkellers
- Fahrradraum "in der vorgefundenen Form" zu akzeptieren. Der Hintergrund des Genehmigungsbeschlusses und