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LSG Bayern - L 4 KR 236/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.12.2009
- Inhalt
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- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (-2.226,00 Euro) wurden dagegen nicht beitragsmindernd
- 28.06.2007 zu verurteilen, bei der Beitragsbemessung die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus
- Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen zu
- Hilfsantrag der Klägerin, eine Saldierung ihrer Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit den Einkünften
- Minderung aufgrund von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung. Diese Verluste rührten aus notwendigen
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – heute: Eigennutzung
martina heck vom 13.09.2013
- Inhalt
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- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht in Betracht komme, ist revisionsrechtlich
- machten die Kläger u.a. Verluste aus Vermietung und Verpachtung für das Einfamilienhaus in Höhe von
- Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
- bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige sich
- Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, nicht zu folgern, dass alle Aufwendungen auf eine
Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung landwirtschaftlicher Flächen für eine Pferdepension
martina heck vom 06.01.2015
- Inhalt
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- Klägers fehlt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer
- Vermietung dieses Anwesens folgende Einkünfte: 2003: € -10.462 2004: € -9.003 und 2005: € -12.186
- aus Vermietung und Verpachtung die Einkünfteerzielungsabsicht typisierend zu vermuten sei. Dies
- Verpachtungen mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen – insbesondere, wenn die Vermietung an nahe Angehörige
- . Seit 2008 erfolgt die Verpachtung durch eine GbR, an der mittlerweile allein die Tochter der Kläger und
Erbauseinandersetzungskosten im Steuerrecht
martina heck vom 20.09.2013
- Inhalt
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- für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB. Nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB sind
- Miterben gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, solange ihre Erbengemeinschaft nicht
- Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da Kosten, die mit einem
- Satz 1 EStG nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
- , wenn sie durch sie veranlasst sind. Sie müssen mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten
FG Niedersachsen - 10 K 241/12
Niedersächsisches Finanzgericht vom 15.08.2013
- Inhalt
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- Hausverwalter. Ferner erwirtschaftete er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus insgesamt 4 Objekten
- 1.989 € 1.989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus bebauten Grundstücken Objekt 1 Ferienwohnung
- Kapitalvermögen 1.989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 13.059 Sonstige Einkünfte 4.656 Summe
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus bebauten Grundstücken Objekt 1 Ferienwohnung 4.537
- worden: 7Die Beteiligungseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien zu Unrecht saldiert worden, es
FG Niedersachsen - 9 K 99/13
Niedersächsisches Finanzgericht vom 14.05.2014
- Inhalt
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- Gesamtplanung als Einzelunternehmen. Zudem erzielt sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von zwei
- setzte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wieder antragsgemäß an. Der Einspruch wegen
- Strafverteidigungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 1
- Rechtsanwaltskosten seien Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wie aus den
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang stünden, komme eine Aufteilung der Kosten in einen
BSG - B 5 RJ 52/98 R
Bundessozialgericht vom 22.09.1999
- Inhalt
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- eingetreten. Seither bezog sie nur noch Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung des ihr und
- Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 25.519,- DM sowie Einnahmen aus
- anderen Quellen stammenden Einkommen, wie hier Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl §§ 2 Abs 1
- Einkünfte aus der Verwertung ererbten Vermögens durch private Vermietung und Verpachtung bzw
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, also andere als die in § 243 Abs
Vorfälligkeitsentschädigung und Werbungskosten
martina heck vom 27.06.2014
- Inhalt
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- den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. In dem entschiedenen Fall veräußerte die
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutztes Immobilienobjekt; nach den Bestimmungen des notariell
- Schuldzinsen, soweit sie mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang
- aufgenommenen – Darlehens mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter bestimmten
- Vermietung und Verpachtung geltend machte. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte die geltend
FG Saarland - 1 K 2073/04
Finanzgericht des Saarlandes vom 28.08.2008
- Inhalt
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- den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; vorweggenommene Werbungskosten) diese Ausgaben im
- Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung festzusetzen. Die Wohnungsrenovierung sei im
- Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden
- Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht, bzw. nicht mehr, gegeben
- Aufwendungen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach den o.g. Kriterien, so ist wegen der
SozG Hamburg - S 21 KR 384/99
Sozialgericht Hamburg vom 08.03.2002
- Inhalt
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- für das Jahr 1996, wonach die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 30347
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Nr. 6). Abs. 2 der Vorschrift sagt nun, was unter dem Begriff
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen seien, fehle es an einer ausdrücklichen
- gesetzlichen Bestimmung. Aus dem Umstand, dass die frühere Regelung des auf Einkünfte aus Vermietung und
- "Einkünfte" zu verstehen ist. Als so genannte Überschusseinkünfte zählen Einkünfte aus Vermietung und
FG Düsseldorf - 13 K 4754/08 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 14.09.2010
- Inhalt
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- als von der Klägerin erklärt festgestellt. 34 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne von
- Zufluss von Einnahmen aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Form von Hotel- Gutscheinen
- , "N-KG", ist ein geschlossener Immobilienfonds, der steuerlich Einkünfte aus Vermietung und
- insoweit in Höhe des angegebenen Eurobetrages als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des
- (zugeflossene) Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, und hat die gesonderte und
FG Köln - 11 K 4063/03
Finanzgericht Köln vom 10.03.2004
- Inhalt
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- Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. - DM
- verpflichten, den erklärten Werbungskostenüberschuss als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der
- Vermietung dieses Objekts sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zu behandeln
- der Jahre 1996 - 1998 die aus dem Objekt erwirtschafteten Verluste als Einkünfte aus Vermietung und
- Verpachtung und die ersatzlose Streichung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ein gewerblicher
FG Münster - 1 K 6534/99 E
Finanzgericht Münster vom 11.06.2003
- Inhalt
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- davon ausgehen, dass die Kl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht Einkünfte aus
- positiver Einkünfte dienen. 42Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, folgt hieraus, dass
- für 1996 24und 1997 Verluste aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 62.738 DM (1996) und 62.225 DM
- - 28lusten aus Vermietung und Verpachtung der Ferienwohnung in 29D i.H.v. 44.990 DM in 1994 und 31.434 DM in
- 1995 zu 30ändern, Verluste aus Vermietung und Verpachtung der Ferienwohnung 31D für 1996 i.H.v
FG Düsseldorf - 1 K 3830/08 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 07.05.2010
- Inhalt
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- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an, da es sich um nicht abzugsfähigen Drittaufwand
- , dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten von 10.333 EUR anerkannt
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. 23Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG sind
- mit den Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung zu begründen. Ein solcher Zusammenhang
- . Die Klägerin sei Inhaberin der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung. Die Einkunftsquelle
FG Düsseldorf - 11 V 6077/02 A
Finanzgericht Düsseldorf vom 06.01.2003
- Inhalt
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- DM Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - aus bebauten Grundstücken -37.796 DM -27.427 DM - aus
- , als es sich bei den negativen Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung handele, "die auch
- Vermietung und Verpachtung und im Jahre 2000 zusätzlich einen Verlust aus Gewerbebetrieb. Die
- Werbungskostenüberschüsse des Antragstellers aus Vermietung und Verpachtung sind überwiegend aus Beteiligungen
- bei Berücksichtigung der hohen Verluste aus Vermietung und Verpachtung unter dem