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LSG Bayern - L 4 KR 236/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 10.12.2009
Inhalt
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (-2.226,00 Euro) wurden dagegen nicht beitragsmindernd
  • 28.06.2007 zu verurteilen, bei der Beitragsbemessung die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus
  • Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen zu
  • Hilfsantrag der Klägerin, eine Saldierung ihrer Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit den Einkünften
  • Minderung aufgrund von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung. Diese Verluste rührten aus notwendigen

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – heute: Eigennutzung

martina heck vom 13.09.2013
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht in Betracht komme, ist revisionsrechtlich
  • machten die Kläger u.a. Verluste aus Vermietung und Verpachtung für das Einfamilienhaus in Höhe von
  • Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
  • bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige sich
  • Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, nicht zu folgern, dass alle Aufwendungen auf eine

Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung landwirtschaftlicher Flächen für eine Pferdepension

martina heck vom 06.01.2015
Inhalt
  • Klägers fehlt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer
  • Vermietung dieses Anwesens folgende Einkünfte: 2003: € -10.462 2004: € -9.003 und 2005: € -12.186
  • aus Vermietung und Verpachtung die Einkünfteerzielungsabsicht typisierend zu vermuten sei. Dies
  • Verpachtungen mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen – insbesondere, wenn die Vermietung an nahe Angehörige
  • . Seit 2008 erfolgt die Verpachtung durch eine GbR, an der mittlerweile allein die Tochter der Kläger und

Erbauseinandersetzungskosten im Steuerrecht

martina heck vom 20.09.2013
Inhalt
  • für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB. Nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB sind
  • Miterben gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, solange ihre Erbengemeinschaft nicht
  • Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da Kosten, die mit einem
  • Satz 1 EStG nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
  • , wenn sie durch sie veranlasst sind. Sie müssen mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten

FG Niedersachsen - 10 K 241/12

Niedersächsisches Finanzgericht vom 15.08.2013
Inhalt
  • Hausverwalter. Ferner erwirtschaftete er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus insgesamt 4 Objekten
  • 1.989 € 1.989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus bebauten Grundstücken Objekt 1 Ferienwohnung
  • Kapitalvermögen 1.989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 13.059 Sonstige Einkünfte 4.656 Summe
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus bebauten Grundstücken Objekt 1 Ferienwohnung 4.537
  • worden: 7Die Beteiligungseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien zu Unrecht saldiert worden, es

FG Niedersachsen - 9 K 99/13

Niedersächsisches Finanzgericht vom 14.05.2014
Inhalt
  • Gesamtplanung als Einzelunternehmen. Zudem erzielt sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von zwei
  • setzte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wieder antragsgemäß an. Der Einspruch wegen
  • Strafverteidigungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 1
  • Rechtsanwaltskosten seien Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wie aus den
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang stünden, komme eine Aufteilung der Kosten in einen

BSG - B 5 RJ 52/98 R

Bundessozialgericht vom 22.09.1999
Inhalt
  • eingetreten. Seither bezog sie nur noch Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung des ihr und
  • Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 25.519,- DM sowie Einnahmen aus
  • anderen Quellen stammenden Einkommen, wie hier Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl §§ 2 Abs 1
  • Einkünfte aus der Verwertung ererbten Vermögens durch private Vermietung und Verpachtung bzw
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, also andere als die in § 243 Abs

Vorfälligkeitsentschädigung und Werbungskosten

martina heck vom 27.06.2014
Inhalt
  • den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. In dem entschiedenen Fall veräußerte die
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutztes Immobilienobjekt; nach den Bestimmungen des notariell
  • Schuldzinsen, soweit sie mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang
  • aufgenommenen – Darlehens mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter bestimmten
  • Vermietung und Verpachtung geltend machte. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte die geltend

FG Saarland - 1 K 2073/04

Finanzgericht des Saarlandes vom 28.08.2008
Inhalt
  • den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; vorweggenommene Werbungskosten) diese Ausgaben im
  • Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung festzusetzen. Die Wohnungsrenovierung sei im
  • Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden
  • Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht, bzw. nicht mehr, gegeben
  • Aufwendungen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach den o.g. Kriterien, so ist wegen der

SozG Hamburg - S 21 KR 384/99

Sozialgericht Hamburg vom 08.03.2002
Inhalt
  • für das Jahr 1996, wonach die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 30347
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Nr. 6). Abs. 2 der Vorschrift sagt nun, was unter dem Begriff
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen seien, fehle es an einer ausdrücklichen
  • gesetzlichen Bestimmung. Aus dem Umstand, dass die frühere Regelung des auf Einkünfte aus Vermietung und
  • "Einkünfte" zu verstehen ist. Als so genannte Überschusseinkünfte zählen Einkünfte aus Vermietung und

FG Düsseldorf - 13 K 4754/08 F

Finanzgericht Düsseldorf vom 14.09.2010
Inhalt
  • als von der Klägerin erklärt festgestellt. 34 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne von
  • Zufluss von Einnahmen aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Form von Hotel- Gutscheinen
  • , "N-KG", ist ein geschlossener Immobilienfonds, der steuerlich Einkünfte aus Vermietung und
  • insoweit in Höhe des angegebenen Eurobetrages als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des
  • (zugeflossene) Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, und hat die gesonderte und

FG Köln - 11 K 4063/03

Finanzgericht Köln vom 10.03.2004
Inhalt
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. - DM
  • verpflichten, den erklärten Werbungskostenüberschuss als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der
  • Vermietung dieses Objekts sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zu behandeln
  • der Jahre 1996 - 1998 die aus dem Objekt erwirtschafteten Verluste als Einkünfte aus Vermietung und
  • Verpachtung und die ersatzlose Streichung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ein gewerblicher

FG Münster - 1 K 6534/99 E

Finanzgericht Münster vom 11.06.2003
Inhalt
  • davon ausgehen, dass die Kl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht Einkünfte aus
  • positiver Einkünfte dienen. 42Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, folgt hieraus, dass
  • für 1996 24und 1997 Verluste aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 62.738 DM (1996) und 62.225 DM
  • - 28lusten aus Vermietung und Verpachtung der Ferienwohnung in 29D i.H.v. 44.990 DM in 1994 und 31.434 DM in
  • 1995 zu 30ändern, Verluste aus Vermietung und Verpachtung der Ferienwohnung 31D für 1996 i.H.v

FG Düsseldorf - 1 K 3830/08 E

Finanzgericht Düsseldorf vom 07.05.2010
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an, da es sich um nicht abzugsfähigen Drittaufwand
  • , dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten von 10.333 EUR anerkannt
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. 23Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG sind
  • mit den Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung zu begründen. Ein solcher Zusammenhang
  • . Die Klägerin sei Inhaberin der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung. Die Einkunftsquelle

FG Düsseldorf - 11 V 6077/02 A

Finanzgericht Düsseldorf vom 06.01.2003
Inhalt
  • DM Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - aus bebauten Grundstücken -37.796 DM -27.427 DM - aus
  • , als es sich bei den negativen Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung handele, "die auch
  • Vermietung und Verpachtung und im Jahre 2000 zusätzlich einen Verlust aus Gewerbebetrieb. Die
  • Werbungskostenüberschüsse des Antragstellers aus Vermietung und Verpachtung sind überwiegend aus Beteiligungen
  • bei Berücksichtigung der hohen Verluste aus Vermietung und Verpachtung unter dem