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Die Verfassungsbeschwere – Ein Schema
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 25.01.2011
- Inhalt
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- . Der Beschwerdeführer muss alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten
- Rechtsschutzsystem zur Verfügung stellt, mittels dessen der Beschwerdeführer die von ihm in Anspruch
- gegenüber zu wirken. Nach h.M. ist eine Ausnahme dann gegeben, wenn ein Abwarten des Vollzugs dem
- Die Verfassungsbeschwerde Art. 93 I Nr. 4a GG A. Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 90 ff
- Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG zuständig. II. Beschwerdeberechtigung Art. 93 I Nr. 4 a
Freiheitsstrafe rechtfertigt personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.09.2011
- Inhalt
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- , keineswegs vorhersehbaren Verhalten des Klägers im Vollzug ab. Als frühestmöglicher Zeitpunkt für eine
- Vollzug von Bedeutung und bedarf es zudem deren Einwilligung. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen kann
- Arbeitnehmers geht dahin, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, damit dieser sie im
- Vollzug möglich ist, auf die entsprechenden Belange des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen
- eines offenen Vollzugs wäre für sie risikofrei, kann unter diesen Umständen dahinstehen. (2
BVerfG - 2 BvR 806/08
Bundesverfassungsgericht vom 11.06.2008
- Inhalt
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- . November 2006 setzte das Amtsgericht Würzburg den Haftbefehl außer Vollzug. 5 d) Die
- vom 16. Mai 2007 wurde der Haftbefehl vom 28. Juni 2006 wieder in Vollzug gesetzt. Der
- eine Verfügung, mit der Prof. Dr. S. beauftragt wurde, vorab ein Gutachten zu der Frage zu erstatten
- , 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ). Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn
- gilt, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist (vgl. BVerfGE 53, 152 ). Dem Beschleunigungsgebot
LG Frankfurt am Main - 3 Ws 1095/04
Landgericht Frankfurt am Main vom 18.01.2005
- Inhalt
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- ergänzt wird, dass in Vollzug des Arrestes folgende der unter LÜ-Nr. 6120/03 bei der
- StPO angeordnet. In Vollzug dieses Arrestes hat das Gericht sodann die I StPO angeordnet. In Vollzug
- selbst früher behauptet hat, von „Verwandten“ unterstützt zu werden. 21 Soweit die Kammer in Vollzug des
- Sicherungsobjekt zur Verfügung stehen. Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der
- Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main asservierten Gegenstände wegen eines Anspruchs der
VG Frankfurt (Main) - 4 G 4422/01
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 13.02.2003
- Inhalt
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- keine ordnungsbehördliche Verfügung (hier: Anordnung der Beseitigung einer Basketballkorbanlage
- Verfügung des Kreises vom 14.07.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des
- wird Bezug genommen.). Mit Verfügung des beigeladenen Kreises - Bauaufsichtsamt - vom 14.07.1999
- Einzelheiten der Begründung wird auf diese Verfügung verwiesen.). Den Widerspruch der Antragstellerin
- Kreis erhobene Klage der Gemeinde gegen die Verfügung des Kreises vom 14.07.1999 (Az. y) in der
VG Arnsberg - 8 L 800/06
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 18.10.2006
- Inhalt
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- öffentliche Interesse am Schutz der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80, der im
- , dass das öffentliche Interesse am Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des Art. 14
- Verfügung des Antragsgegners vom 07. August 2006 ausgesprochene Abschiebungsandrohung begehrt
- angefochtenen Verfügung enthaltene Ausreiseaufforderung erstreckt. Ein solcher Antrag wäre bereits unzulässig
- Klage - 8 K 2214/06 - gegen die in der weiteren Verfügung des Antragsgegners vom 10. August 2005 in
LSG Bayern - L 8 AS 466/10 B ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.08.2010
- Inhalt
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- Antrag des Ast auf Erlass einer "einstweiligen Verfügung" hat das SG richtigerweise als Antrag auf
- Interessen am sofortigen Vollzug des Verwaltungsaktes und die privaten Interessen an der Aussetzung
- des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Die Ag forderte den Ast mit Schreiben vom 09.02.2010 auf, am
- dem Meldetermin am 23.02.2010 nicht erschienen sei. Der Ast beantwortete dieses Schreiben nicht. Mit
- 287,20 Euro. Zum Termin am 23.02.2010 sei der Ast ohne Angaben von Gründen nicht erschienen. Gegen den
VG Aachen - 6 L 113/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 04.04.2007
- Inhalt
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- Wiederholungsprognose verleiht dem Interesse am sofortigen Vollzug der angegriffenen Verfügung ein besonderes
- am 8. Februar 2007 nur im Kern aus der Verfügung deutlich wird. Die Glaubhaftmachung des
- öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug des Hausverbots überwiegt das private Interesse des
- am sofortigen Vollzug des Hausverbots zum Schutz Dritter und zur Gewährleistung eines
- Anordnung des Sofortvollzugs, wenn die Verfügung der Verhinderung strafbaren Verhaltens dient, das mit
LG Bielefeld - 2 O 552/02
Landgericht Bielefeld vom 09.10.2003
- Inhalt
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- Schuldschwere eine Vollstreckung von 24 Jahren gebiete, was einem Vollzug bis Mitte des Jahres 1997
- JVA Bielefeld-Senne, die A. gegebenenfalls im offenen Vollzug aufnehmen sollte, äußerte sich unter
- offenen Vollzug der Justizanstalt Bielefeld-Senne. Dieser schloß Ausgang und Urlaub aus der
- . 17Der offene Vollzug wurde unterdessen beibehalten. Bereits im Februar 1998 hatte A. ein freies
- Regierungsdirektor S. seien keineswegs als abwegig angesehen worden. Doch sei es mit Verfügung des
OLG Hamm - VK H 729/09
Oberlandesgericht Hamm vom 09.06.2009
- Inhalt
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- , das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten des Verurteilten im Vollzug
- ist er Mitte September 2005, etwa drei Wochen nach Strafantritt, aus dem offenen Vollzug entwichen
- Lockerungen erprobt, im März 2008 in den offenen Vollzug verlegt und Anfang Juli 2008 zum Freigang
- hat. Er hat sich mit den Ursachen seiner Delinquenz auseinandergesetzt und den Vollzug dazu genutzt
- Haftentlassung zumindest über ein Personaldienstleistungsunternehmen ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Mit
OLG Hamm - 2 BL 186/2000
Oberlandesgericht Hamm vom 19.10.2000
- Inhalt
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- Vollzug der Untersuchungshaft vor Ergehen eines Urteils wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus
- vorliegenden Akten nicht entnehmen. Die erste Verfügung des Amtsrichters datiert jedoch vom 16. August
- Untersuchungshaft. Grundlage des Vollzugs der Untersuchungshaft ist der Haftbefehl des Amtsgerichts
- erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv der sich aus Art. 2 Abs
- Hauptverhandlung auf den 30. November 2000 ist jedoch mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und dem sich daraus
OLG Frankfurt - 3 Ws 499/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 21.06.2005
- Inhalt
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- jedoch aufgeschoben. Die Auslieferungshaft ist außer Vollzug gesetzt. 2Im Rahmen des
- 15.12.2004. 3Mit Verfügung vom 14.3.2005 ersuchte die Vorsitzende der Strafkammer das Polizeipräsidium
- zur Verfügung zu stellen und verwies auf den jetzigen Verteidiger Rechtsanwalt X. Eine Anfrage der
- Vollzug erledigten Durchsuchungsanordnung richtet sich die Beschwerde nunmehr auf Feststellung der
- rechtfertigen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm betrifft die Überprüfung der Art und Weise
KG Berlin - 2 Ws 770/07
Kammergericht vom 12.09.2008
- Inhalt
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- - Teilbereiche der „Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin“ vor, nämlich im geschlossenen Vollzug die Bereiche
- Lichtenberg (5.1) und Pankow (5.2) und im offenen Vollzug Reinickendorf (5.3) und Neukölln (5.4
- (geschlossenen) Vollzug der Freiheitsstrafe von erwachsenen drogenabhängigen Strafgefangenen (5.1.b)) und
- )) zuständig, die JVA Pankow für erwachsene, nicht drogenabhängige Gefangene zum Vollzug von
- - und Freizeitbereich“ zur Verfügung. Hinter diesen Angeboten, zu denen neben „modularisierten
VG Stuttgart - 1 S 75/13
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 19.03.2013
- Inhalt
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- Interesses des Antragstellers am Aufschub des Vollzugs der streitigen Verfügung und des öffentliches
- Antragsgegner hat gegenüber dem Antragsteller am 23.10.2012 folgende Verfügung erlassen: "Der Kreistag
- Interesses am Sofortvollzug dieser Verfügung an. Dabei hat der Gesichtspunkt der Gesetzmäßigkeit der
- des Antragstellers am Aufschub der streitigen Verfügung zurückstehen muss. 10Die Kostenentscheidung
- Widerspruchs gegen diese Verfügung vom 23.10.2012 wiederherzustellen, hat das Verwaltungsgericht mit
OVG Nordrhein-Westfalen - 5 B 2205/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.10.1996
- Inhalt
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- angefochtene Verfügung vom 1. August 1996 leidet nicht an offensichtlichen Rechtsfehlern, die das
- öffentliche Interesse an ihrem sofortigen Vollzug von vornherein ausschließen würden. Es spricht vielmehr
- . Die Verfügung des Antragsgegners findet ihre Rechtsgrundlage in § 81 b 2. 1 Alternative StPO
- des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen
- . Alternative StPO. Ist das nicht der Fall, kommt es entscheidend darauf an, welcher Art das Delikt ist, auf