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BVerfG - 2 BvR 1618/05
Bundesverfassungsgericht vom 26.10.2005
- Inhalt
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- Maßnahmen als dem Vollzug des Haftbefehls begegnet werden könne. 7 5. Hiergegen erhob der Verteidiger des
- legis dieser Vorschrift, den Widerruf der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls nur bei
- krasser Weise verkannt. Dass ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl außerhalb des Vorliegens der
- vorliegenden Fall - eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des außer Vollzug gesetzten Haftbefehls zu
- Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls hat der Beschuldigte eine Vergünstigung erlangt, die ihm - bei
OLG Dresden - 2 Ws 84/09
Oberlandesgericht Dresden vom 03.03.2009
- Inhalt
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- möglich ist. Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach Nr. 3 jener Vorschrift
- der frühere Haftbefehl nicht nur außer Vollzug gesetzt, sondern gerade wegen Nichtvorliegens des
- Angeklagte vom Vollzug verschont war und alle Auflagen erfüllt hatte, hebt der Senat den Haftbefehl auf
- Haftbefehls ausgesetzt wird, sondern erst Recht auch dann, wenn der Haftbefehl - wie hier - aufgehoben
- Angeklagten wird der Haftbefehl des Landgerichts Leipzig (Az.: 7 KLs 300 Js 27545/08) vom 10. Februar 2009
OLG Hamm - 8 KLs 4/03
Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.2003
- Inhalt
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- Abs. 2 S. 2 und 3 GG kann die Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur
- Vollzug der Haft rechtswidrig gewesen ist, etwa weil trotz Rechtskraft des Urteils am 2. Juni 2003 ein
- der Gefährlichkeit des Täters einerseits sowie dessen Freiheits- 3233rechten andererseits beruhenden
- war es ohne Belang, ob nach den obigen Maßstäben darüber hinaus schon vor dem 6. August 2003 der
- Haftbefehl wurde durch Beschluss der Kammer vom 9. April 2003 aufrechterhalten. Das Urteil ist
LG Karlsruhe - 2 O 1/04
Landgericht Karlsruhe vom 13.07.2004
- Inhalt
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- Verfahrens... 88 (4) Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu
- eindeutigeren Regelung in § 119 StPO erst recht für den Vollzug der Untersuchungshaft. 48 4
- lautet: 83 (1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den
- besteht, dass die betreffende Person eine Straftat begangen hat oder wenn begründeter Anlass zu der
- der Rechtsprechung des BGH (a. a. O.) jedenfalls in Fällen, in denen die im Vollzug zur Verfügung
§ 35 StVG
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
- Inhalt
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- ;fung der Angaben über die Verwertung des Fahrzeugs nach dem Altfahrzeugrecht,2.an Versicherer zur
- Verkehrsleistungsgesetz oder des Katastrophenschutzes nach den hierzu erlassenen Gesetzen der Lä
- oder Freiheit einer Person führen kann und die Aufklärung oder Verhütung ohne diese Ma
- Aufgaben der Zulassungsbehörde, des Kraftfahrt-Bundesamtes oder der Aufgaben des Empfängers
- von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, von Maßnahmen im Sinne des §
BVerfG - 2 BvR 2232/94
Bundesverfassungsgericht vom 28.09.1998
- Inhalt
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- Freiheit der Person stets berührt wird (vgl. BVerfGE 86, 288 ). Dieses Freiheitsrecht beeinflußt als
- dortige Haftverschonungsbeschluß vom 14. Dezember 1989 aufgehoben und der Haftbefehl des
- dem Landgericht Berlin vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg durch den mit der
- überwiegender Ansicht der Oberlandesgerichte sei eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1
- Gleichheitssatz nicht verletze (Bezugnahme auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3
Inhaltsübersicht StPO
- Inhalt
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- § 115aVorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts§ 116Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
- § 120Aufhebung des Haftbefehls§ 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate§ 122Besondere
- § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis§ 111bSicherstellung dem Verfall oder der Einziehung
- bei der Beschlagnahme§ 111hVorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei dem dinglichen
- § 143Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers§ 144(weggefallen)§ 145Ausbleiben oder Weigerung des
VG Karlsruhe - 5 K 2790/07
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 30.09.2008
- Inhalt
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- durch den Vollzug der Freiheitsstrafe beeindruckt ist. Allerdings lassen seine Äußerungen in der
- und der Abwicklung der Geschäfte beauftragt. In der Zeit, in der der Kläger aufgrund des Haftbefehls
- als Kurierfahrer bei dem Transportunternehmen GLS. Dort verdiente er nach den Feststellungen des
- Mann den Geschädigten aus dem Gerangel hatte befreien wollen, hatte der Kläger zunächst auf diesen
- . Der Kläger habe ab Ende des Jahres 2002 mit dem regelmäßigen Konsum von Marihuana begonnen. Um diesen
LG Arnsberg - 2 Kls 12/09
Landgericht Arnsberg vom 22.06.2010
- Inhalt
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- Person des Angeklagten betreffen, beruhen maßgeblich auf den Angaben des Zeugen L., der den
- der Haftbefehl am 16.03.2010 gegen eine Meldeauflage außer Vollzug gesetzt. Nach Urteilsverkündung
- .). 27Der Zeuge S. war Betreuer der 2. Mannschaft des Vereins P. und mit dem Angeklagten über den
- Leiche auf den Angaben des Zeugen A1.. Dieser war als Beamter der Mordkommission einige Stunden nach dem
- von der Glaubwürdigkeit des Zeugen L. auch nach dem Eindruck, den dieser bei seiner Vernehmung
HessVGH - 12 UE 2984/97.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.12.1999
- Inhalt
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- oder Bekanntschaft mit PKK-Rebellen. Des Weiteren wurde der Verdacht geäußert, dass Kurden in den west
- Feststellungen in dem Urteil des Landgerichts Limburg gehörte der Kläger zu 1) außerdem weder zu den
- , 191). Liegt gegen den Betroffenen nichts vor, so wird er in der Regel nach spätestens zwei oder
- dem Kläger zu 1) vorzuwerfen, dass er Kontakt zu der PKK unterhält oder unterhalten hat, und es droht
- Staatsanwaltschaften, nach dem das Haus der betreffenden Person durchsucht wird, sodass dort lebende
VG Berlin - 38 X 33.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 30.04.2002
- Inhalt
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- Menschenrechtsorganisationen erwartet wird. Hinzu kommt, dass die Russische Föderation den Vollzug des mit der
- Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft (Satz 3 der
- , körperliche Unversehrtheit oder Freiheit wegen der genannten persönlichen Merkmale unmittelbar
- anderes. Dies gilt zunächst für den Begriff der Verfolgung. Als Verfolgung im Sinne des Artikels 1A der
- voraus, dass sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Ausländer
HessVGH - 12 UE 141/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.1993
- Inhalt
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- berufen, Angst vor der Armee bzw. den Soldaten zu haben, ohne daß er dies selber für seine Person
- des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Niederschrift über den Termin vor dem
- bestehen, wenn eine Person schon einmal Opfer einer Verfolgung aus den in der Genfer Konvention
- militärisch-kriegerischen Mitteln. Er war gleichzeitig außerstande, Leben, Freiheit und Eigentum der
- der Berufung den Asylanerkennungsbescheid aufgehoben und das Asylgesuch des Beigeladenen
HessVGH - 12 UE 2018/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.10.1995
- Inhalt
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- dieser Auskünfte in der mündlichen Verhandlung auch nach den von dem Sachverständigen Dr. Wingler vor
- wirtschaftliche Existenzmöglichkeit zu finden. 124 Dem Beweisantrag des Klägers dazu, daß er nicht in der Lage
- begründet befürchten muß. Zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit gehören dabei
- repressive oder präventive Maßnahmen einsetze, die nicht ausschließlich der Abwehr des Terrorismus
- dann hilflos den Schikanen und Übergriffen der Sicherheitskräfte in Colombo oder im Großraum Colombo
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3962/96.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2000
- Inhalt
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- tatsächlichen oder vermeintlichen Position des Betroffenen innerhalb der LTTE und dem Grad der
- Kampfgeschehens dar, in dem bislang keiner der Kriegsgegner den anderen kriegsentscheidend niedergerungen
- , dem entgegenzuwirken), und diesem daher zuzurechnen sind, oder ob der Staat in den Grenzen der ihm
- unbefugter Besitz eines Reisedokumentes einer anderen Person) sind zur Kontrolle der Außengrenze des
- Anknüpfungspunkte für eine politische Verfolgung 174175Besondere in der Person des Klägers liegende und in seinem
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3940/04.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2006
- Inhalt
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- . 3 AufenthG ist in der Person des Klägers nicht gegeben. Er wird in Sri Lanka nicht wegen einer
- werden (b). 67a) Dem Vortrag des Klägers, bis Oktober 2000 von der LTTE, der EDPD und / oder dem
- Einzelfall bestehenden konkreten Anhaltspunkte für den Verdacht der Beteiligung an oder des Wissens
- des Betroffenen innerhalb der LTTE und dem Grad der Unterstützung unterschieden werden. ... Wer die
- dar, in dem bislang keiner der Kriegsgegner den anderen kriegsentscheidend niedergerungen hat; den