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Anhang UWG 2004

(zu § 3 Absatz 3)
Inhalt
  • ;hnlichem ohne die erforderliche Genehmigung;3.die unwahre Angabe, ein Verhaltenskodex sei von einer
  • Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Systems zur Verkaufsförderung, bei dem
  • eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel
  • bestimmte Räumlichkeiten nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen;26.bei persö
  • abgehalten werden soll, dass von ihm bei der Geltendmachung seines Anspruchs die Vorlage von

§ 57 WiPrO

Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer
Inhalt
  • Wirtschaftsprüferkammer kann eine Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausü
  • über Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen Mitgliedern der
  • .die Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren;2.auf Antrag bei
  • Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu vermitteln;3.auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und
  • Berufsnachwuchses zu fördern;11.die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Beisitzer bei den

BPatG - 27 W (pat) 104/02

Bundespatentgericht vom 27.05.2003
Inhalt
  • seien. Dies gelte insbesondere auf dem hier in Rede stehenden Warengebiet, bei dem die Bestellungen der
  • % gesteigert sei, braucht nicht vertieft zu werden, weil auch bei Annahme normaler Kennzeichnungskraft der
  • "MENSWEAR" bei der Benennung der angegriffenen Marke nicht berücksichtigen werde, stünden sich
  • keinen warenbeschreibenden Charakter, sondern präge die Gesamtmarke mit. Zudem handele es sich bei den
  • Ausgestaltung weiche bei der angegriffenen Marke aber deutlich von der ältere Marke ab, mit der sie

OLG Hamburg - Verstöße gegen DSGVO sind wettbewerbsrechtlich abmahnbar

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.12.2018
Inhalt
  • Bestellungen von Therapieallergenen zu kommen, denn der – wie bei der Klägerin – um eine Einwilligung
  • , was bei dem Personal der Beklagten und ihrer Muttergesellschaft – unstreitig – nicht der Fall sei. Die
  • Erforderlichkeit und bei Bestehen einer Geheimhaltungspflicht erlaubt sei. Im Vordergrund stehe der Verbraucher als
  • Personen, die an ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, weitergeben dürften. Letzteres sei bei den
  • und sei bei den Mitarbeitern der Beklagten nicht der Fall. Die Strafandrohung des § 203 StGB sei mit

OLG Brandenburg - 7 U 180/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 23.07.2008
Inhalt
  • sei nur noch die Ermittlung der Höhe der ihr zustehenden Abfindung erforderlich. Die Auslegung der
  • wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder
  • R. GmbH in Anspruch genommen. 4Die Klägerin hat beantragt, 5 61. es bei der Meidung eines
  • des Landgerichts Potsdam vom 27.08.2007 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 151. bei Meidung
  • GmbHG erforderliche notarielle Form der Übertragung der Geschäftsanteile nicht möglich gewesen. Dass

Einsicht der Zollverwaltung in Geschäftsunterlagen einer Taxizentrale

martina heck vom 07.01.2013
Inhalt
  • Fahrzeug angemeldet und bei welchem Unternehmen er tätig sei. Nach Hinweis auf die Folgen einer
  • . Jeder Fahrer der angeschlossenen Taxiunternehmen muss sich bei Arbeitsaufnahme mit einer PIN-Nummer bei
  • SchwarzArbG haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Auftraggeber und Dritte, die bei einer
  • oder Datenlisten ungesondert zur Verfügung zu stellen. Bei den vom Huptuollamt verlangten Angaben
  • definiert als Dienst- oder Werkleistung, bei der sozial-, steuer-, arbeits- und ausländerrechtliche

BGH - 2 StR 256/13

Bundesgerichtshof vom 26.09.2013
Inhalt
  • , StV 2006, 639). Erforderlich ist eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Bandenabrede, bei der
  • davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei seinen Taten als Mitglied einer Bande, die sich zur
  • , ohne dass die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen wird, erweist sich die Feststellung einer
  • Gruppierung. 12Da sich auch bei einer auf unbestimmte Zeit angelegten Mitarbeit als Zulieferer (vgl. UA
  • Betäubungsmittelgeschäfte auch deshalb, jedenfalls bei der ersten Tat, nicht mit der Einbindung in eine

OLG Köln - 5 U 37/99

Oberlandesgericht Köln vom 22.09.1999
Inhalt
  • den Feststellungen weiterer mit "Sanierungsmaßnahmen" bei der Klägerin befaßt gewesener Zahnärzte
  • durchaus bewußt gewesen ist und seine Festellungen deshalb auch ausdrücklich mit entsprechenden
  • erforderlichen Nachbehandlungen auch nach Auffassung des Senats angemessen und ausreichend; der von der
  • müssen. 27 Unwidersprochen stehen die Kosten für die erforderlich gewordene Nachbehandlung nämlich
  • Richtigkeit der Begutachtung nicht mehr entgegengetreten sei, ist anschließend keine Kritik des Beklagten

Anlage AugenoptAusbV

(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin
Inhalt
  • )Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei
  • Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheidenc)Abbildungsfehler bei Einstärkenglä
  • auswählenh)Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren
  • Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysierenb)bei der Auswahl von Sehhilfen
  • hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen48Waren

BFH - V R 28/11

Bundesfinanzhof vom 25.04.2013
Inhalt
  • ausschließen, sondern bei der Würdigung zu berücksichtigen sind, ob der Unternehmer mit der erforderlichen
  • . Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte die Klägerin aufgrund dieser Umstände am Vorliegen
  • , hätte die Klägerin nur dann mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt, wenn sie bei Anbahnung einer
  • ein Telefaxgerät mit jeweils deutscher Vorwahl. Bei Vertragsschluss lagen der Klägerin ein Auszug
  • erkennen können. Die Abweichungen hinsichtlich der Unterschriften seien bei laienhafter Prüfung

OLG Düsseldorf - I-2 U 62/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.12.2007
Inhalt
  • Formwerkzeuges dienen solle. Richtig sei zwar, dass auf den Formtisch beim Formen und insbesondere
  • Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung
  • einzuführen oder zu besitzen, bei denen der Antrieb für die Schwenkbewegung des Formtisches als am
  • Verbreitungsgebiet ein schließlich Messeauftritten sowie bei Internetwerbung zusätzlich der jeweiligen Domain
  • Klagepatentes zu sehen. Die von dem Landgericht bei der Merkmalsinterpretation herangezogene Fähigkeit

Anlage RevjAusbV 2010

(zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
Inhalt
  • bei der Bewirtschaftung von Jagdrevieren berücksichtigenj)Wildäsungsflächen planen
  • Nummer 1)a)Wildbestände ermittelnb)Einzel- und Gesellschaftsjagden vorbereiten, bei der Leitung
  • ;ne erstellenp)bei Geschäftsvorgängen einschließlich Kalkulationen mitwirken
  • ätssichernde Maßnahmen bei der Wildbretlagerung, -verarbeitung und -vermarktung anwendeno)Ma
  • beschreibenwährendder gesamtenAusbildung zu vermitteln3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Sozialrecht

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 17.07.2013
Inhalt
  • folgt begründet: Nach § 1 KSVG werden selbstständige […] 0 comments Erforderliche Festellungen bei
  • 21.03.2012 – L 2 AS 517/11 B – u.a. festgestellt, dass auch bei einer Untätigkeitsklage die Nr
  • . 3103 VV RVG anzuwenden ist, wenn bei ihrer Erhebung der Rechtsanwalt bereits im Verwaltungsverfahren

§ 4 EinkFachwPrV

Inhalte der Prüfung
Inhalt
  • Schadenseintritts planen und durchführen;3.Bei der Gestaltung und Umsetzung des Qualitätsmanagements
  • sicherstellen,c)Maßnahmen bei Vertragsstörungen ergreifen.(5) Im Handlungsbereich „
  • ;hren;2.Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der
  • ;tzen,e)bei der Personalauswahl mitwirken;3.Planen und Steuern des Personaleinsatzes a)operative
  • erforderliches Personal im eigenen Aufgabenbereich erstellen,d)Prozesse der Personalbeschaffung unterstü

Anlage 1 BüroMKfAusbV

(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement– sachliche Gliederung –
Inhalt
  • ücksichtigenh)bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen
  • Entscheidungen begründend)Bestellungen durchführene)Liefertermine überwachen und bei Verzug
  • mahnenf)Bestellungen mit den Wareneingangsunterlagen vergleichen, Dienstleistungen abnehmen, bei
  • betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigenb)Kosten
  • und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleitenf)am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berü