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Anhang UWG 2004
(zu § 3 Absatz 3)
- Inhalt
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- ;hnlichem ohne die erforderliche Genehmigung;3.die unwahre Angabe, ein Verhaltenskodex sei von einer
- Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Systems zur Verkaufsförderung, bei dem
- eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel
- bestimmte Räumlichkeiten nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen;26.bei persö
- abgehalten werden soll, dass von ihm bei der Geltendmachung seines Anspruchs die Vorlage von
§ 57 WiPrO
Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer
- Inhalt
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- Wirtschaftsprüferkammer kann eine Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausü
- über Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen Mitgliedern der
- .die Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren;2.auf Antrag bei
- Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu vermitteln;3.auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und
- Berufsnachwuchses zu fördern;11.die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Beisitzer bei den
BPatG - 27 W (pat) 104/02
Bundespatentgericht vom 27.05.2003
- Inhalt
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- seien. Dies gelte insbesondere auf dem hier in Rede stehenden Warengebiet, bei dem die Bestellungen der
- % gesteigert sei, braucht nicht vertieft zu werden, weil auch bei Annahme normaler Kennzeichnungskraft der
- "MENSWEAR" bei der Benennung der angegriffenen Marke nicht berücksichtigen werde, stünden sich
- keinen warenbeschreibenden Charakter, sondern präge die Gesamtmarke mit. Zudem handele es sich bei den
- Ausgestaltung weiche bei der angegriffenen Marke aber deutlich von der ältere Marke ab, mit der sie
OLG Hamburg - Verstöße gegen DSGVO sind wettbewerbsrechtlich abmahnbar
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.12.2018
- Inhalt
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- Bestellungen von Therapieallergenen zu kommen, denn der – wie bei der Klägerin – um eine Einwilligung
- , was bei dem Personal der Beklagten und ihrer Muttergesellschaft – unstreitig – nicht der Fall sei. Die
- Erforderlichkeit und bei Bestehen einer Geheimhaltungspflicht erlaubt sei. Im Vordergrund stehe der Verbraucher als
- Personen, die an ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, weitergeben dürften. Letzteres sei bei den
- und sei bei den Mitarbeitern der Beklagten nicht der Fall. Die Strafandrohung des § 203 StGB sei mit
OLG Brandenburg - 7 U 180/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 23.07.2008
- Inhalt
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- sei nur noch die Ermittlung der Höhe der ihr zustehenden Abfindung erforderlich. Die Auslegung der
- wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder
- R. GmbH in Anspruch genommen. 4Die Klägerin hat beantragt, 5 61. es bei der Meidung eines
- des Landgerichts Potsdam vom 27.08.2007 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 151. bei Meidung
- GmbHG erforderliche notarielle Form der Übertragung der Geschäftsanteile nicht möglich gewesen. Dass
Einsicht der Zollverwaltung in Geschäftsunterlagen einer Taxizentrale
martina heck vom 07.01.2013
- Inhalt
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- Fahrzeug angemeldet und bei welchem Unternehmen er tätig sei. Nach Hinweis auf die Folgen einer
- . Jeder Fahrer der angeschlossenen Taxiunternehmen muss sich bei Arbeitsaufnahme mit einer PIN-Nummer bei
- SchwarzArbG haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Auftraggeber und Dritte, die bei einer
- oder Datenlisten ungesondert zur Verfügung zu stellen. Bei den vom Huptuollamt verlangten Angaben
- definiert als Dienst- oder Werkleistung, bei der sozial-, steuer-, arbeits- und ausländerrechtliche
BGH - 2 StR 256/13
Bundesgerichtshof vom 26.09.2013
- Inhalt
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- , StV 2006, 639). Erforderlich ist eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Bandenabrede, bei der
- davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei seinen Taten als Mitglied einer Bande, die sich zur
- , ohne dass die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen wird, erweist sich die Feststellung einer
- Gruppierung. 12Da sich auch bei einer auf unbestimmte Zeit angelegten Mitarbeit als Zulieferer (vgl. UA
- Betäubungsmittelgeschäfte auch deshalb, jedenfalls bei der ersten Tat, nicht mit der Einbindung in eine
OLG Köln - 5 U 37/99
Oberlandesgericht Köln vom 22.09.1999
- Inhalt
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- den Feststellungen weiterer mit "Sanierungsmaßnahmen" bei der Klägerin befaßt gewesener Zahnärzte
- durchaus bewußt gewesen ist und seine Festellungen deshalb auch ausdrücklich mit entsprechenden
- erforderlichen Nachbehandlungen auch nach Auffassung des Senats angemessen und ausreichend; der von der
- müssen. 27 Unwidersprochen stehen die Kosten für die erforderlich gewordene Nachbehandlung nämlich
- Richtigkeit der Begutachtung nicht mehr entgegengetreten sei, ist anschließend keine Kritik des Beklagten
Anlage AugenoptAusbV
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin
- Inhalt
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- )Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei
- Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheidenc)Abbildungsfehler bei Einstärkenglä
- auswählenh)Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren
- Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysierenb)bei der Auswahl von Sehhilfen
- hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen48Waren
BFH - V R 28/11
Bundesfinanzhof vom 25.04.2013
- Inhalt
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- ausschließen, sondern bei der Würdigung zu berücksichtigen sind, ob der Unternehmer mit der erforderlichen
- . Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte die Klägerin aufgrund dieser Umstände am Vorliegen
- , hätte die Klägerin nur dann mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt, wenn sie bei Anbahnung einer
- ein Telefaxgerät mit jeweils deutscher Vorwahl. Bei Vertragsschluss lagen der Klägerin ein Auszug
- erkennen können. Die Abweichungen hinsichtlich der Unterschriften seien bei laienhafter Prüfung
OLG Düsseldorf - I-2 U 62/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.12.2007
- Inhalt
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- Formwerkzeuges dienen solle. Richtig sei zwar, dass auf den Formtisch beim Formen und insbesondere
- Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung
- einzuführen oder zu besitzen, bei denen der Antrieb für die Schwenkbewegung des Formtisches als am
- Verbreitungsgebiet ein schließlich Messeauftritten sowie bei Internetwerbung zusätzlich der jeweiligen Domain
- Klagepatentes zu sehen. Die von dem Landgericht bei der Merkmalsinterpretation herangezogene Fähigkeit
Anlage RevjAusbV 2010
(zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
- Inhalt
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- bei der Bewirtschaftung von Jagdrevieren berücksichtigenj)Wildäsungsflächen planen
- Nummer 1)a)Wildbestände ermittelnb)Einzel- und Gesellschaftsjagden vorbereiten, bei der Leitung
- ;ne erstellenp)bei Geschäftsvorgängen einschließlich Kalkulationen mitwirken
- ätssichernde Maßnahmen bei der Wildbretlagerung, -verarbeitung und -vermarktung anwendeno)Ma
- beschreibenwährendder gesamtenAusbildung zu vermitteln3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Sozialrecht
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 17.07.2013
- Inhalt
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- folgt begründet: Nach § 1 KSVG werden selbstständige […] 0 comments Erforderliche Festellungen bei
- 21.03.2012 – L 2 AS 517/11 B – u.a. festgestellt, dass auch bei einer Untätigkeitsklage die Nr
- . 3103 VV RVG anzuwenden ist, wenn bei ihrer Erhebung der Rechtsanwalt bereits im Verwaltungsverfahren
§ 4 EinkFachwPrV
Inhalte der Prüfung
- Inhalt
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- Schadenseintritts planen und durchführen;3.Bei der Gestaltung und Umsetzung des Qualitätsmanagements
- sicherstellen,c)Maßnahmen bei Vertragsstörungen ergreifen.(5) Im Handlungsbereich „
- ;hren;2.Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der
- ;tzen,e)bei der Personalauswahl mitwirken;3.Planen und Steuern des Personaleinsatzes a)operative
- erforderliches Personal im eigenen Aufgabenbereich erstellen,d)Prozesse der Personalbeschaffung unterstü
Anlage 1 BüroMKfAusbV
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement– sachliche Gliederung –
- Inhalt
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- ücksichtigenh)bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen
- Entscheidungen begründend)Bestellungen durchführene)Liefertermine überwachen und bei Verzug
- mahnenf)Bestellungen mit den Wareneingangsunterlagen vergleichen, Dienstleistungen abnehmen, bei
- betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigenb)Kosten
- und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleitenf)am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berü