Suche nach "§ 437 hgb"

Ergebnisse 3077

Seite 3 von 206

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.11.2012
Inhalt
  • Gewährleistung ist gesetzlich vorgesehen und regelt die Rechte des Käufers (§437 BGB) für den Fall, dass ein
  • Mangel an der Kaufsache (§434 BGB) vorliegt, wobei ihm grundsätzlich ein 2jähriger
  • besonders formuliert sein müssen und die gesetzlichen Ansprüche ansprechen müssen (§447 BGB). Man
  • Gewährleistungszeitraum zugestanden wird. Wichtig ist, dass bei dem Kauf eines Verbrauchers (§14 BGB) bei einem
  • Unternehmer (§13 BGB) ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf vorliegt (§474 BGB), der nochmals besondere

BGH - VIII ZR 145/09

Bundesgerichtshof vom 14.04.2010
Inhalt
  • keine abstrakt zu berechnende Nutzungsausfallentschädigung nach § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 BGB für die
  • Abs. 1 BGB, sondern als Schadensersatz statt der Leistung aus § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs
  • Kraftfahrzeugsteuer nach § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, § 284 BGB in Höhe von 842,45
  • . Vielmehr sei maßgeblich auf die Regelung in § 347 Abs. 1 BGB abzustellen, die den Käufer nach erfolgtem
  • Hinweis auf einen vermeintlichen Vorrang der rücktrittsrechtlichen Regelungen (§§ 346, 347 BGB) abgelehnt

LG Düsseldorf - 31 O 163/03

Landgericht Düsseldorf vom 04.08.2005
Inhalt
  • nicht begründet. Die Beklagte hat nicht gemäß §§ 425 Abs. 1, 435 HGB für den Transportschaden
  • einzustehen, da sie gemäß § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Haftung befreit ist. 16Nach dem Ergebnis der
  • im Inneren des Geräts hierauf beruht (§ 427 Abs. 2 HGB). Diese Vermutung ist seitens der Klägerin
  • entgegen der Auffassung der Klägerin die Berufung auf die Vorschrift des § 427 HGB nicht verwehrt. Dies
  • HGB keinen Beweis dafür angetreten, dass der Schaden im Inneren des Geräts nur und ausschließlich

BGH - VIII ZR 253/05

Bundesgerichtshof vom 10.10.2007
Inhalt
  • 437 Nr. 2 Alt. 1, § 326 Abs. 5, § 323 BGB) berechtigt sei, weil das gekaufte Fahrzeug keinen
  • Mängelhaftung (§ 437 BGB) im Kaufvertrag gemäß § 475 Abs. 1 BGB nicht mehr möglich ist. Danach kommt die
  • mangelhaft, kann ein Recht des Klägers, gemäß § 437 Nr. 2 Alt. 1, § 326 Abs. 5, § 323 BGB vom Kaufvertrag
  • : nein BGHR: ja BGB § 323 Abs. 5 Satz 2, § 434 Abs. 1 Satz 1 a) Zur Auslegung der Angabe
  • vor, weil das Kraftfahrzeug einen Unfallschaden erlitten habe. Nach § 434 Abs. 1 BGB sei entscheidend

OLG Stuttgart - 3 U 60/10

Oberlandesgericht Stuttgart vom 20.08.2010
Inhalt
  • 25.03.2007 freigestellt zu werden, ergibt sich aus §§ 452 a, 459, 407, 425 Abs.1, 428, 435 HGB. 40aa) Gemäß
  • Haftung aus § 437 HGB IPR-rechtlich als vertragsähnliche Haftung qualifiziert, gilt Art. 28 Abs. 1 EGBGB
  • § 437 HGB als deliktsähnliche Haftung qualifiziert, gelangt Art. 40 Abs. S. 2 EGBGB zur Anwendung. Der
  • Beklagten Ziff. 2 handelt es sich daher um den ausführenden Frachtführer i.S.v. § 437 HGB. 84cc) Auf
  • Binnenschifffahrt (CMNI), sondern um die §§ 407 ff HGB. 45Das Landgericht Hamburg hat im Grundurteil vom

Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler Fahndungsausschreibung

Malte Winter vom 19.01.2017
Inhalt
  • 433 Abs. 1 Satz 2, § 435 Satz 1 BGB) darstellen kann. ...

LG Münster - 2 O 11/07

Landgericht Münster vom 24.09.2007
Inhalt
  • . 10.000 € ergibt sich aus den §§ 346 I, 90 a S. 3, 434, 437 Nr. 2, 323 BGB. Die Klägerin ist wirksam
  • Stall- und Futterkosten i. H. v. 600 € ergibt sich aus den § 347 II i. V. m. 90 a S. 3, 437 Nr. 2
  • vereinbart, das Ausbildungsniveau Dressur Klasse A hatte, mithin fehlerhaft war, § 434 BGB. Dies
  • . Grundsätzlich trifft den Beklagten mithin die Pflicht zum Ersatz notwendiger Verwendungen aus § 347 II BGB
  • auch aus § 447 BGB ergeben würde. 39c. Notwendige Verwendungen im Sinne des Gesetzes sind

OLG Düsseldorf - I-3 U 4/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.07.2003
Inhalt
  • werden. a) 23aa) 2425Das Rücktrittsrecht des Käufers nach § 437 Nr. 2 BGB ist ein Gestaltungsrecht
  • ) 2627Nach §§ 437 Nr. 2; 440, 323, 326 Abs. 5 BGB setzt das Rücktrittsrecht des Käufers neben dem Vorliegen
  • , 439 BGB grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Neulieferung zu verlangen
  • 439 BGB), deren Dauer von der Art des Sachmangels abhängt. Setzt der Käufer eine unangemessen
  • § 439 Abs. 3 BGB zu Recht verweigert (§ 440 S. 1 BGB); wenn die geschuldete Art der Nachbesserung

OLG München - Zur Hinweispflicht des Verkäufers in einer eBay-Auktion

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
Inhalt
  • Kaufvertrages verweist § 437 Nr. 3 BGB auf § 311a BGB. Nach § 311 a Abs. 2 S. 2 BGB ist der
  • hat die Klage ohne Beweisaufnahme abgewiesen. Ein Schadensersatzanspruch nach § 437 Nr. 3 BGB bestehe
  • anfänglichen Unmöglichkeit der mangelfreien Erfüllung des Kaufvertrages verweist § 437 Nr. 3 BGB auf
  • keine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. v. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. a) Die Echtheit eines Kunstwerkes kann
  • ; OLG Köln, Urteil vom 27. 03. 2012 − 9 U 141/11 -, NJW 2012, 2665; Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Aufl

BGH - V ZR 430/99

Bundesgerichtshof vom 13.10.2000
Inhalt
  • von § 434 BGB. Die Klägerin könne deshalb vom Beklagten nach §§ 434, 440, 326, 346 BGB die
  • . Dagegen wendet sich die Revision mit Recht. 1. Ein Rechtsmangel nach § 434 BGB kann sich zwar nicht nur
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 430/99 Verkündet am: 13. Oktober 2000 K a n i k
  • : ja BGHZ: nein BGHR: ja ----------------------------------- BGB § 459 Abs. 1 Satz 1 Die Tatsache, daß
  • werden darf, kann einen Sachmangel begründen. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2000 - V ZR 430/99 - OLG Koblenz

BGH - VIII ZR 180/05

Bundesgerichtshof vom 07.06.2006
Inhalt
  • Kaufpreises berechtigt (§§ 437 Nr. 2, 2. Alt., 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). 71. Gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1
  • gemäß §§ 437 Nr. 2, 2. Alt., 441 Abs. 4 Satz 1 BGB geltend gemachten Anspruch auf teilweise Rückzahlung
  • : ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 434 Abs. 1 Satz 1 Ein von einem Kraftfahrzeughändler als "Jahreswagen
  • -Beckmann, BGB (2004), § 434 Rdnr. 164). Legt man diese Definition zugrunde, kommt eine Minderung des
  • für die Auslegung des Begriffs "Jahreswagen" als Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB

Kaufrecht: Zur Beweislast bei Verjährung für den Verkäufer im Fall des §438 Abs.1 BGB

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.04.2016
Inhalt
  • der Frage, welche der in § 438 Abs. 1 BGB aufgeführten Verjährungsfristen eingreift, klären, die
  • Beweislast bei Verjährung für den Verkäufer im Fall des §438 Abs.1 BGB” weiterlesen

BGH - VI ZB 12/01

Bundesgerichtshof vom 24.07.2001
Inhalt
  • .; MünchKomm-Medicus, Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 1004 Rdn. 84; Müssig, DVBl 1985, 837; a.A. OVG
  • BGHZ: ja GVG § 13; VwGO § 40; GG Art. 4 Abs. 2; GG Art. 140; WRV Art. 137 Für Abwehransprüche gegen
  • (GmS-OGB, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 3/86 (BSG) - NJW 1988, 2297; GmS-OGB BGHZ 108, 284
  • Art. 137 Abs. 5 Satz 1 WRV nicht als staatliche Meinungsäußerung eines unmittelbar an die Grundrechte
  • , 430). Für öffentliche Äußerungen über andere Religionsgemeinschaften bedürfen sie im Gegensatz zu

LG Bonn - 10 O 421/08

Landgericht Bonn vom 14.12.2009
Inhalt
  • vom Beklagten nach §§ 346 Abs. 1, 348 BGB i.V. mit §§ 437 Nr. 2, 323 BGB die Rückzahlung des
  • . 2 BGB. 45Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach §§ 346 Abs. 1, 348 BGB i.V. mit §§ 437
  • steht also grundsätzlich auch ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB zu
  • : Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenkauf Normen: §§ 434, 444 BGB Sachgebiet: Recht (allgemein - und
  • Übernahme einer Garantie i.S.d. § 444 Alt. 2 BGB oder um eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434

OLG Karlsruhe - 13 U 53/13

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.06.2013
Inhalt
  • Nacherfüllungsanspruch gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB verneint hat. Indirekt hat der Bundesgerichtshof mit dieser
  • der Rückgewähransprüche nach erfolgtem Rücktritt gemäß § 437 Nr. 2, §§ 440, 346 BGB, der vielfach
  • nicht auf die Nacherfüllung nach § 439 BGB übertragen lasse. Zutreffend weist das OLG Schleswig darauf
  • die herrschende Auffassung zitiert (BGH a.a.O. Juris Rn. 28 unter Hinweis auf Palandt/Grüneberg, BGB
  • , 70. Aufl., § 269 Rn. 16; MünchKommBGB/Krüger, BGB, 5. Aufl., § 269 Rn. 41) sowie auf sein früheres